Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 04.06.2025 die Aufstellung B-Plan Nr. 02/2025 „Nord III“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im regelmäßigen Verfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 12,8 ha und bezieht sich auf folgende Flurstücke der Gemarkung Könnern, Flur 3: Flurstücke 1043, 29, 28/4, 28/3, 28/7, 28/9, 26.
| Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele verfolgt: | |
| • | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes „Nord“, |
| • | Stärkung des Wirtschaftsstandortes Könnern durch Ausweisung neuer Gewerbe- und Industrieflächen |
| • | Sicherung der Verkehrsanbindung an das überörtliche Straßennetz sowie Gewährleistung einer leistungsfähigen inneren Erschließung, |
| • | Prüfung und Berücksichtigung der Umweltauswirkungen im Rahmen einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zur Sicherstellung einer umweltverträglichen Planung, |
| • | Schaffung von Entwicklungsspielräumen für neue Unternehmen und Erweiterungsmöglichkeiten für bereits ansässige Betriebe. |
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)1 bekanntgemacht.
1 In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
Könnern, den 06.06.2025