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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 6/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte Sie heute über eine wichtige Veränderung informieren, die unsere Stadt Könnern im Zuge der aktuellen Grundsteuerreform betrifft. Diese Reform wurde durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 angestoßen, um die Grundsteuer auf eine rechtssichere und gerechte Grundlage zu stellen. Nach intensiven Beratungen im Finanzausschuss und dem Beschluss in der Sitzung des Stadtrates am 04. Juni 2025 haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen, um die finanzielle Stabilität unserer Stadt zu sichern und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für unsere Stadt. Sie trägt dazu bei, die vielfältigen Aufgaben und Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Dazu gehören unter anderem die Unterhaltung unserer Feuerwehren, die Betreuung in Schulen und Kitas sowie die Pflege und Instandhaltung unserer öffentlichen Infrastruktur. Daher ist es für uns von großer Bedeutung, die Reform sorgfältig umzusetzen. Im Rahmen der Reform wird die Grundsteuer B, wie der Landesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, künftig differenziert nach dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren berechnet. Ziel ist es, eine gerechtere Bewertung der Grundstücke zu erreichen. Für Wohngrundstücke (Ertragswertverfahren) bleibt die Steuerung wie bisher bei 430 %, um die Belastung für Eigentümerinnen und Eigentümer stabil zu halten. Bei den Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken und sonstigen bebauten Grundstücken (Sachwertverfahren), die nach der Neubemessung durch das Finanzamt in der Regel günstiger bewertet wurden, erfolgt eine Anpassung auf 910 %. Diese Erhöhung ist notwendig, um die Einnahmen der Stadt auszugleichen, da wir ohne diese Anpassung etwa 200.000 € weniger Einnahmen verzeichnen würden. Diese Summe ist für die Finanzierung unserer wichtigen Aufgaben unerlässlich. Der Gesetzgeber hat zudem festgelegt, dass die Reform auf aufkommensneutrale Weise umgesetzt werden muss. Das bedeutet, dass unsere Stadt keine wesentlichen Mehreinnahmen oder Mindereinnahmen erzielen darf. Ziel ist es, die Einnahmen auf dem bisherigen Niveau zu halten, um die finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Diese Mittel sind für die laufenden und zukünftigen Projekte in unserer Stadt und den Ortsteilen unverzichtbar. Sie sichern die Qualität unserer öffentlichen Einrichtungen und ermöglichen Investitionen in die Weiterentwicklung unserer Gemeinschaft. Ich möchte betonen, dass wir uns der Bedeutung und Verantwortung dieser Reform bewusst sind und alles daransetzen, die Umstellung transparent und verständlich für alle Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und informieren Sie weiterhin regelmäßig über die Entwicklungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinsam arbeiten wir daran, unsere Stadt Könnern auch in Zukunft lebenswert und zukunftssicher zu gestalten.

Ihr Bürgermeister Martin Zbyszewski