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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Planausschnitt (nicht maßstäblich)

Bebauungsplan Nr. 01/2025 „Batteriespeicher Süd“, Stadt Könnern

Öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 20.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Batteriespeicher Süd“ einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich der Stadt Könnern und umfasst das Flurstück 85/1 der Flur 9 in der Gemarkung Könnern. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,55 ha.

 

 

Ziel des Bebauungsplanes ist das konkrete Anliegen eines Vorhabenträgers, auf der o.g. Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Batteriespeichers zu schaffen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Batteriespeicher Süd“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung einschl. Umweltbericht, Artenschutzrechtliche Beurteilung, Schallschutztechnische Untersuchung sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026

auf der Internetseite der Stadt Könnern unter:

www.stadt-koennern.de/b-plan-service.php

sowie über das Zentrale Landesportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Zusätzlich erfolgt die öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern, Bauamt, während der Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag:

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 15.00 Uhr

Dienstag:

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Freitag:

9.00 – 12.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.Vm. § 4 PlanSiG zum Entwurf schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Stadt Könnern abgegeben.

Die Stellungnahmen sollen gem. § 4 Abs. 2 Satz 4 BauGB elektronisch an info@stadt-koennern.de unter Benennung des Betreffs Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan Nr. 01/2025 „Batteriespeicher Süd“ übermittelt werden.

Bei Bedarf ist alternativ die Abgabe der Stellungnahme schriftlich an die Stadtverwaltung,

Stadt Könnern

Bauamt

Markt 1

06420 Könnern

oder zur Niederschrift im Bauamt (Zimmer 2) abgegeben werden.

Für die Rechtssicherheit ist nicht die Absendung, sondern der Eingang bei der Stadt Könnern entscheidend.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 01/2025 „Batteriespeicher Süd“ nach Maßgabe des § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Könnern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o. g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.

Mit ausgelegt werden in diesem Zusammenhang folgende umweltbezogenen Informationen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf Mai 2025:

Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 01/2025 „Batteriespeicher Süd“, Stand Mai 2025

Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Immissionsschutz vom 12.08.2025

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Bei der Speicheranlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlage.

Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Wasser vom 08.08.2025

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Belange werden nicht berührt

Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen – Anhalt, Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung vom 28.07.2025

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Umweltschadensgesetz, Artenschutzrecht sind zu beachten

Stellungnahme des Salzlandkreis vom 22.09.2025

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Untere Naturschutzbehörde: Die Eingriffsbilanzierung ist anzupassen. Eine Biotoptypenkartierung ist anzufertigen. Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag ist nachzureichen. Die Artengruppen Brutvögel und Zauneidechsen sind zu betrachten.

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Untere Wasserbehörde: Es bestehen keine Bedenken. Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt oder direkt in eine Gewässer eingeleitet werden (erlaubnispflichtig). Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ ist zu beachten und einzuhalten.

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Untere Bodenschutzbehörde: Es besteht die Gefahr stofflicher Einträge in den Boden. Die natürlichen Bodenfunktionen werden nachhaltig beeinträchtigt. Es ist ein Bodenschutzkonzept zu erarbeiten und eine bodenkundliche Baubegleitung erforderlich.

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Untere Immissionsschutzbehörde: Es bestehen Vorbelastungen im Plangebiet. Die Einhaltung von Immissionsrichtwerten nach TA Lärm an den nächstliegenden maßgeblichen Immissionsorten in Könnern sollte nachgewiesen werden. Die Irrelevanzschwelle von 6 dB(A) unter Richtwert gem. 3.2.1 Abs. 2 TA Lärm sollte angestrebt werden.

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Untere Jagdbehörde: Information über beabsichtigte Maßnahmen die zu Einschränkungen führen sind 4 Wochen vor Maßnahmebeginn.

Stellungnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen – Anhalt vom 18.07.2025

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Bau- und Kunstdenkmalpflege sind nicht betroffen. Es befinden sich keine Baudenkmale, Denkmalbereiche oder Kleindenkmale im Bereich.

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Unmittelbar westlich befindet sich eine Hügelgräbergruppe. Dem Vorhaben wird zugestimmt. Der konkrete Baubeginn der Erdarbeiten ist mit dem LDA LSA mitzuteilen, damit diese begleitet werden können. Die Baugrube ist fotografisch zu dokumentieren. Ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist zu stellen.

Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen – Anhalt vom 04.08.2025

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Gegen die Planung bestehen aus Sicht des Bergbaus keine Bedenken.

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Vom tiefen geologischen Untergrund ausgehende Beeinträchtigungen sind nicht bekannt. Und auch nicht zu erwarten.

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Sämtliche Anforderungen des Grundwasserschutzes sind einzuhalten.

Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 29.07.2025

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Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

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Für Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sind keine landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch zu nehmen.

Könnern, den 01.06.2026

gez. Martin Zbyszewski
Bürgermeister der Stadt Könnern