Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) hat die Stadt Könnern die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am 25.03.2026 beschlossene Haushaltssatzung und den Beitrittsbeschluss vom 20.05.2026, erlassen:
Der Haushaltsplan für das Jahr 2026, der für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
| 1. | im Ergebnisplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Erträge auf | 17.602.100 EUR |
| b) | Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 21.407.300 EUR |
| 2. | im Finanzplan mit dem | ||
| a) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 16.739.700 EUR |
| b) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 19.508.300 EUR |
| c) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 4.729.500 EUR |
| d) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 6.991.600 EUR |
| e) | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 2.262.100 EUR |
| f) | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 447.200 EUR |
| festgesetzt. | |||
Eine Kreditermächtigung wird in Höhe von 2.262.100 EUR veranschlagt
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung) wird auf 5.038.800 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf 11.646.793,00 EUR festgesetzt.
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern sind in der 1. Änderung der Hebesatzsatzung der Stadt Könnern vom 06.06.2025 zum 01.01.2025 geltend rückwirkend festgesetzt.
für die Grundsteuer Afür die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 373 v. H.
Für die Grundsteuer Bfür die unbebauten Grundstücke nach § 247 des Bewertungsgesetzes und für die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes im Sachwertverfahren zu bewerten sind. (Nichtwohngrundstücke, insbesondere Geschäftsgrundstücke, gemischtgenutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstückefür die bebauten Grundstücke, die gemäß § 250 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewerten sind (wie Wohngrundstücke, insbesondere Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) 910 v. H.430 v. H.
Für die Gewerbesteuer 380 v. H.
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Könnern, 02.06.2026
Die nachstehende Haushaltssatzung der Stadt Könnern für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan der Stadt Könnern mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 22.06.2026 – 06.07.2026 während der Dienststunden (montags bis freitags von 9.00-12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr und donnerstags nachmittags nach Terminvereinbarung) im Rathaus der Stadtverwaltung Könnern, Markt 1, 06420 Könnern, in der Stadtkasse öffentlich aus.
Die nach § 107 Abs. 4 und § 108 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderlichen Genehmigungen sind durch den Salzlandkreis, Fachdienst Kommunalaufsicht, am 13.05.2026 unter Aktenzeichen 10.15.2.01.00-WI- 608/26 erteilt worden:
| 1. | Von einer Beanstandung des Beschlusses 19/2026 vom 25.03.2026 des Stadtrates der Stadt Könnern zur Haushaltssatzung 2026 nebst Anlagen und des Beschlusses 18/2026 vom 25.03.2026 zum Liquiditätssicherungs- und Haushaltskonsolidierungskonzept für die Jahre 2026 bis 2034 wird abgesehen. | |
| 2. | Es ergehen jedoch folgende Anordnungen: | |
| 2.1 | Durch den Bürgermeister ist mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung 2026 eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen und Auszahlungen entstehen, zu deren Leistung die Stadt Könnern rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind, bis eine Ergebnisverbesserung in Höhe von mindestens 4.010.600 EUR sichergestellt ist. Die verfügte Haushaltssperre ist dem Salzlandkreis anzuzeigen. |
| 2.2 | Die Stadt Könnern hat die Haushaltskonsolidierung in Bezug auf § 100 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) entsprechend der Hinweise in der Begründung unter III. zu 1. c) dieser Verfügung weiter zu intensivieren und die Ergebnisse spätestens mit Vorlage der nächsten Haushaltssatzung nebst Anlagen nachzuweisen. |
| 2.3 | Die Stadt Könnern hat die Haushaltskonsolidierung in Bezug auf § 100 Abs. 5 KVG LSA weiter zu intensivieren und spätestens in der nächsten Haushaltssatzung nebst Anlagen konkrete liquiditätswirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzplans aufzuführen, um die Tilgung der die Genehmigungsgrenze übersteigenden Liquiditätskredite nachzuweisen |
| 3. | In § 2 der Haushaltssatzung 2026 ist der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen auf 2.626.100 EUR festgesetzt. | |
| 3.1. | Die aufsichtsbehördliche Genehmigung wird für einen Teilbetrag in Höhe von 1.507.700 EUR uneingeschränkt erteilt. |
| 3.2 | Für einen weiteren genehmigungspflichtigen Teilbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 754.400 EUR wird die Genehmigung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass für die nachfolgend aufgeführten lnvestitionsmaßnahmen (sh. Tabelle 1) die geplanten lnvestitionszuwendungen bewilligt werden. |
Tabelle 1 - Angaben in EUR
| Kostenstelle | Maßnahme | Investitions- zuwendungen |
| 12810.100 | Sirene | 17.500 |
| 12810.100 | Ersatzbeschaffung GW-L | 200.000 |
| 21110.001 | Grundschule Könnern, Anschaffung BGA über Digitalpakt 2.0 | 85.500 |
| 21110.006 | Grundschule Beesenlaublingen, Anschaffung BGA über Digitalpakt 2.0 | 51.300 |
| 21110.006 | Grundschule Beesenlaublingen, Ausbau Sportanlage | 49.300 |
| 21910.100 | Gemeinschaftsschule Könnern, Anschaffung BGA über Digitalpakt 2.0 | 205.200 |
| 36510.801 | Erweiterungsbau Hort Könnern | 693.000 |
| 51120.100 | Städtebauförderung "Lebendige Zentren" | 139.000 |
| 51120.101 | Leader | 314.700 |
| 54110.100 | Hangsicherunq | 852.000 |
| 54110.100 | Radweg Belleben | 375.000 |
| 54110.100 | Dauerstaubereich Gerlebogk | 97.500 |
| 54110.100 | Parkplatz Belleben | 495.000 |
| 3.575.000 | |
| 3.3. | Für den weiteren Teilbetrag in Höhe von 364.000 EUR wird die Genehmigung versagt. |
| 4. | Gemäß § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 ist der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 5.038.800 EUR festgesetzt. Der gemäß § 107 Abs. 4 KVG LSA genehmigungspflichte Teil in Höhe von 3.421.200 EUR wird in voller Höhe erteilt. | |
| 5. | Die Genehmigung des in § 4 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von 11.646.793 EUR wird in voller Höhe erteilt. | |
Die Versagung des genehmigungspflichtigen Teils betreffend hat der Stadtrat der Stadt Könnern in seiner Sitzung am 20.05.2026 einen Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises zur Haushaltssatzung 2026 der Stadt Könnern gefasst.
Könnern, den 02.06.2026