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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeindewahlleiterin über das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Könnern

Gem. § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken des nächst-festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Könnern öffentlich bekannt:

Der am 26.05.2019 für den Wahlvorschlag für das Bündnis Ländliches Könnern (BLK) in den Stadtrat der Stadt Könnern gewählte Herr Peter Trotha ist nach § 42 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) aus dem Stadtrat ausgeschieden und es rückt der nächstfestgestellte Bewerber nach.

Der Wahlausschuss der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 das amtliche Ergebnis für die Wahl des Stadtrates der Stadt Könnern festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Peter Marschall für das Bündnis Ländliches Könnern (BLK) der nächstfestgestellte Bewerber ist. Er hat das Mandat nicht angenommen. Daher ist Herr Ulrich Börnicke für das Bündnis Ländliches Könnern (BLK) der nächst-festgestellte Bewerber. Er ist mit seiner Erklärung der Annahme zur Wahl vom 23.05.2023 in den Stadtrat der Stadt Könnern nachrückt.

Könnern, den 05.06.2023

gez. Müller