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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Beabsichtigte Teilaufhebung des Sanierungsgebiets „Stadtkern Könnern“

- Information für Eigentümerinnen und Eigentümer -

Die Stadt Könnern plant, das Sanierungsgebiet „Stadtkern Könnern“ schrittweise aufzuheben. In einem ersten Schritt sollen jetzt die Bereiche herausgenommen werden, in denen die Sanierungsziele bereits erreicht wurden – also Straßen, Plätze und Grundstücke, die in den letzten Jahren umfassend erneuert oder aufgewertet wurden.

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Könnern die Sanierungssatzung für einen Teilbereich, in dem die nachfolgend „rot“ gekennzeichneten Grundstücke liegen, aufzuheben (1. Sanierungsaufhebungssatzung):

Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer?

Mit der Teilaufhebung entfallen einige besondere Regeln, die bisher für die betroffenen Grundstücke gegolten haben:

Kein Sanierungsvermerk mehr im Grundbuch: Nach Aufhebung wird dieser Hinweis automatisch gelöscht. Das ist z. B. wichtig, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen oder beleihen möchten.

Wegfall steuerlicher Vorteile: Neue Sanierungsmaßnahmen können dann nicht mehr über § 7h EStG steuerlich abgesetzt werden.

Festsetzung des Sanierungsbeitrags: Die Stadt wird prüfen, wie stark sich der Bodenwert Ihres Grundstücks durch die Sanierung erhöht hat. Auf dieser Grundlage wird ein sogenannter Ausgleichsbetrag berechnet und mit einem Bescheid angefordert – sofern Sie diesen nicht bereits vorzeitig gezahlt haben. Die Zahlung ist dann verpflichtend. Der Ausgleichsbetrag wird einen Monat nach Zugang des Ausgleichsbetragsbescheides zur Zahlung fällig (§ 154 Abs. 4 BauGB)

Kann ich den Ausgleichsbetrag auch vorher begleichen?

Ja. Bis zur endgültigen Bekanntmachung der Aufhebungssatzung (voraussichtlich im September 2025) ist noch der Abschluss einer zinsfreien Ablösevereinbarung möglich. Dabei zahlen Sie den Betrag in kleinen monatlichen Raten (mindestens 50 €/Monat) – ganz ohne Zinsen.

Wann entscheidet der Stadtrat darüber?

Die Entscheidung über die Teilaufhebung ist für die Sitzung des Stadtrates am 27. August 2025 vorgesehen. Die Bekanntmachung mit Plan und Satzung erfolgt danach im Amtsblatt – voraussichtlich am 19. September 2025.

Noch Fragen?

Wenn Sie Fragen zur geplanten Aufhebung oder zur Berechnung des Ausgleichsbetrags haben oder diesen vorzeitig begleichen möchten, wenden Sie sich gern an:

Herrn Martin Jäger

Bauamt der Stadt Könnern Tel.: 034691 / 515 604 E-Mail: martin.jaeger@stadt-koennern.de

Könnern, den 18.06.2025
gez. Zbyszewski
Bürgermeister