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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 die nachfolgende Ergänzungssatzung zur Satzung der Stadt Könnern zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Untere Saale“ für die Beitragsjahre 2025 und 2026 beschlossen.

Die Satzung wird nachstehend gemäß § 17 der Hauptsatzung der Stadt Könnern im Amtsblatt der Stadt Könnern öffentlich bekannt gemacht.


Ergänzungssatzung zur Satzung der Stadt Könnern zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Untere Saale“ für die Beitragsjahre 2025 und 2026

Auf Grundlage des § 56 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45 und 90 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie der §§ 1 und 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in den jeweils geltenden Fassungen in Verbindung mit § 7 Abs. 5 der Umlageatzung der Stadt Könnern vom 30.10.2024 hat der Stadtrat der Stadt Könnern in seiner Sitzung am 20.05.2026 folgende Ergänzungssatzung beschlossen:

§ 1

Ergänzung des § 7 Umlagesatz

§ 7 der Satzung wird wie folgt ergänzt:

(4) Umlagesätze 2025

Unterhaltungsverband (UHV)

Flächenbeitrag je ha

Erschwernisbeitrag je ha

Westliche Fuhne/Ziethe

10,95 €

9,59 €

Untere Saale

15,15 €

2,76 €

(5) Umlagesätze 2026

Unterhaltungsverband (UHV)

Flächenbeitrag je ha

Erschwernisbeitrag je ha

Westliche Fuhne/Ziethe

11,57 €

10,03 €

Untere Saale

15,96 €

2,93 €

§ 2

Änderung der Verwaltungskosten

§ 7 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Verwaltungskosten betragen je veranlagtes Flurstück 2,00 € je Beitragsjahr.

§ 3

Fortgeltung im Übrigen

Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unberührt.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Ergänzungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Könnern, den 27.05.2026

gez.
Martin Zbyszewski
Bürgermeister