Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 die nachfolgende Ergänzungssatzung zur Satzung der Stadt Könnern zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Westliche Fuhne/Ziethe“ und „Untere Saale“ für die Beitragsjahre 2025 und 2026 beschlossen.
Die Satzung wird nachstehend gemäß § 17 der Hauptsatzung der Stadt Könnern im Amtsblatt der Stadt Könnern öffentlich bekannt gemacht.
Auf Grundlage des § 56 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45 und 90 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) sowie der §§ 1 und 2 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in den jeweils geltenden Fassungen in Verbindung mit § 7 Abs. 5 der Umlageatzung der Stadt Könnern vom 30.10.2024 hat der Stadtrat der Stadt Könnern in seiner Sitzung am 20.05.2026 folgende Ergänzungssatzung beschlossen:
§ 7 der Satzung wird wie folgt ergänzt:
(4) Umlagesätze 2025
| Unterhaltungsverband (UHV) | Flächenbeitrag je ha | Erschwernisbeitrag je ha |
| Westliche Fuhne/Ziethe | 10,95 € | 9,59 € |
| Untere Saale | 15,15 € | 2,76 € |
(5) Umlagesätze 2026
| Unterhaltungsverband (UHV) | Flächenbeitrag je ha | Erschwernisbeitrag je ha |
| Westliche Fuhne/Ziethe | 11,57 € | 10,03 € |
| Untere Saale | 15,96 € | 2,93 € |
§ 7 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
Die Verwaltungskosten betragen je veranlagtes Flurstück 2,00 € je Beitragsjahr.
Die übrigen Bestimmungen der Satzung bleiben unberührt.
Diese Ergänzungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Könnern, den 27.05.2026