Gemäß § 8 Abs. 4 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) in der Fassung vom 6. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2023 (GVBl. LSA S. 178) wird eine ca. 600 m² große Teilfläche in der Ortslage Haus Zeitz zwischen den Haus Nr. 32,34 und 36, im Ortsteil Haus Zeitz eingezogen. Damit soll die Eigenschaft dieser Fläche als öffentlicher Fläche entfallen.
Durch die Einziehung verliert der genannte Teilabschnitt die Eigenschaft einer öffentlich gewidmeten Straße. Gemäß § 8 Abs. 5 StrG LSA entfallen Gemeingebrauch und Sondernutzung. Der einzuziehende Teilabschnitt der Haus-Zeitzer Straße (rot umrandet) ist im abgedruckten Lageplan geometrisch eindeutig dargestellt.
Begründung
Die Stadträte der Stadt Könnern haben mit Beschluss Nr. 085/2022 vom 26.10.2023 die Verwaltung der Stadt Könnern mit der Einleitung und Durchführung des Einziehungsverfahrens nach § 8 StrG LSA für diesen Teilabschnitt beauftragt. Die Absicht der Einziehung dieses Teilabschnittes wurde durch öffentlichen Aushang am 18.11.2022 gem. § 8 Abs. 4 StrG LSA drei Monate vorher bekannt gemacht. Es wurde in der Zeit vom 01.12.2022 bis zum 01.03.2023 Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen gegeben. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die Straßenaufsichtsbehörde hat der Einziehung mit Bescheid vom 03.05.2023 zugestimmt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Könnern, Markt 1, 06420 Könnern zu erheben. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei der Stadtverwaltung Könnern.
Könnern, den 12.05.2023