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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufstellungsbeschluss Lärmaktionsplan (Autobahn A 14) und Auslegung Vorentwurf zur frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47d BImSchG

Der Stadtrat der Stadt Könnern hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes für den Bereich der Autobahn A 14, sowie den vorliegenden Vorentwurf zur Auslegung, beschlossen.

Handlungsgrundlage und Ausgangspunkt der Lärmaktionsplanung ist die Umgebungslärmrichtlinie der EU vom Juni 2002. Sie formuliert das Ziel, schädliche Auswirkungen von Lärm und Lärmbelästigungen zu verhindern bzw. dem Entstehen von Lärm vorzubeugen. Im bundesdeutschen Recht ist im 6. Teil des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes die „Lärmminderungsplanung“ geregelt. In Sachsen-Anhalt sind die Gemeinden für die Kartierung sowie für die Aktionsplanung zuständig. Als Ausnahme gilt die Kartierung des Lärms von Bundesschienenwegen. Diese obliegt dem Eisenbahnbundesamtes (EBA). Grundsätzlich sind unter Umgebungslärm belästigende oder gesundheitsschädliche, durch Menschen verursachte Geräusche im Freien zu verstehen. Nicht dazu zählen der „Nachbarschaftslärm“, der „Arbeitslärm“ und der Lärm in Verkehrsmitteln. Für Könnern ist hierbei der Verkehrslärm auf der A14 als Geräuschquelle maßgebend.

Vorgehensweise

Für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt hat das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) die Lärmberechnungen und die Erarbeitung der Lärmkarten übernommen. Die Ergebnisse für den Bereich Könnern wurden in der öffentlichen Bauausschusssitzung der Stadt Könnern, am 20.10.2022 vorgestellt. Im Nächsten Schritt ist ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden müssen gemäß § 47d BImSchG über die Lärmkartierung informiert und an der Erstellung der Aktionspläne beteiligt werden.

Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung liegt der Vorentwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Könnern, welcher auch die Ergebnisse der Lärmkartierung enthält vom

24.07.2023 bis einschließlich zum 25.08.2023

im Bauamt der Stadt Könnern, Markt 1 in 06420 Könnern zu jedermanns Einsicht zu den allgemeinen Sprechzeiten:

Montag, Freitag

9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

öffentlich aus.

Zeitgleich wird der Vorentwurf im Internet auf der Seite https://www.stadt-koennern.de/b-plan-service.php zur Verfügung gestellt.

Während der benannten Auslegungsfrist kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtliche Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Vorentwurf schriftlich oder während der oben genannten Sprechzeiten zur Niederschrift im Bauamt Zimmer 2 abgeben. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an: martin.jaeger@stadt-koennern.de unter Benennung des Betreffs: „Lärmaktionsplanung“ abgegeben werden.

Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Könnern, den 03.07.2023

Zbyszewski
Bürgermeister