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Anzeiger für die Stadt Könnern
Ausgabe 8/2023
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Amtsblatt Info EMA PA

Ausweispflichtig ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auch Kinder und Jugendliche unterhalb dieses Alters können auf Antrag der Eltern einen Personalausweis erhalten, um ihn als Reisedokument oder allgemein zur Identifikation zu verwenden. Daneben besteht für jeden Deutschen die Möglichkeit eines Reisepasses.

Die Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen ist auf 6 Jahre befristet bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bzw. auf 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr.

Für Kinder im Alter unter zwölf Jahren besteht zudem die Möglichkeit eines Kinderreisepasses. Dieser kann seit dem 01.01.2021 nur noch für die Dauer von einem Jahr ausgestellt werden. Verlängerungen um ein Jahr sind möglich. Die Gültigkeit ist in jedem Fall auf die Vollendung des zwölften Lebensjahres begrenzt. Bei Verlängerungsanträgen darf das bisherige Ablaufdatum nicht überschritten sein. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 beantragt wurden, behalten ihre bisherige Gültigkeitsdauer, können aber ebenfalls nur jahresweise verlängert werden.

Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente und beantragen Sie sie rechtzeitig neu. Da bei der Antragstellung der Betroffene identifiziert werden muss, hat jeder Antragsteller persönlich vorzusprechen. Wird ein Dokument für ein Kind beantragt, muss dieses ebenfalls anwesend sein.

Mitzubringen ist neben dem bisherigen Dokument ein biometrisches Passbild nach den geltenden Richtlinien (die Annahme von Lichtbildern in elektronischer Form wird erst ab 01.05.2025 obligatorisch).

Personen, die erstmals ein Dokument beim Einwohnermeldeamt der Stadt Könnern beantragen, werden gebeten, das Familienbuch (Stammbuch) bzw. die Geburtsurkunde vorzulegen.

Die Gebühr für einen Personalausweis beträgt 37,00 Euro bzw. 22,80 Euro bei unter 24-jährigen Personen. Die Gebühr für einen Reisepass beträgt 60,00 Euro, für unter 24-jährige Personen 37,50 Euro. Die Gebühr für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro, für die Verlängerung 6,00 Euro.

Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten (Bar- oder Kartenzahlung mit EC-Karte).

Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit 2 bis 3 Wochen. Ungültige Dokumente sind unverzüglich beim Einwohnermeldeamt abzugeben.

gez. von Basse
Einwohnermeldeamt