Durch die Firma Städtereinigung Tappe GmbH werden die Ortsdurchfahrten mehrerer Ortsteile nach Tourenplan monatlich maschinell gereinigt. Hierfür haben die Grundstückseigentümer der dadurch erschlossenen Grundstücke bisher jährlich einen Gebührenbescheid erhalten. Die im Juli 2022 an die Eigentümer der Grundstücke versendeten Bescheide über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für das Kalenderjahr 2022 und Folgejahre gelten für das Kalenderjahr 2023 und solange fort, bis ein neuer Gebührenbescheid erteilt wird. Es werden daher 2023 keine neuen Straßenreinigungsgebührenbescheide erteilt. Die Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2023 ergibt sich aus den Bescheiden des Jahres 2022. Zahlungen sind wie in den Gebührenbescheiden angegeben unter Angabe des Kassenzeichens (rechts oben in Fettdruck auf dem Bescheid abgedruckt) zum Fälligkeitstermin 15.08.2023 auf eines der folgenden Konten der Stadt Könnern zu leisten:
Salzlandsparkasse
IBAN: DE41 8005 5500 0250 0070 10
BIC: NOLADE21SES
Volksbank
IBAN: DE03 8106 9052 0004 1164 29
BIC: GENODEF1WZL
Für Rückfragen zu den Gebührenbescheiden steht Ihnen Herr Naumann unter der Tel.-Nr.: 034691 515-308 zur Verfügung.