Der Lärmaktionsplan (A14) der Stadt Könnern gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Könnern am 17.04.2024 in Kraft getreten.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans bildet § 47 d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) des Europäischen Parlaments. Gemäß diesen Vorschriften sind die zuständigen Behörden dazu verpflichtet, für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Dieser Plan muss konkrete Maßnahmen zur Verminderung und Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm sowie zur Erhaltung der Umweltqualität enthalten.
In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde für die Stadt Könnern eine Lärmaktionsplanung zur Stufe 4 durchgeführt, welche die Autobahn A14 umfasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Lärmaktionsplans erfolgte gemäß einem Beschluss des Stadtrates vom 31.05.2023 in der Zeit vom 24.07.2023 bis 25.08.2023.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Lärmaktionsplans wurde gemäß einem Beschluss des Stadtrates vom 25.10.2023 in der Zeit vom 20.11.2023 bis 22.01.2024 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden sorgfältig abgewogen und in den vorliegenden Schlussbericht integriert.
Die Unterlagen sind ab dem 18.05.2024 auf der Homepage der Stadt Könnern unter https://www.stadt-koennern.de/b-plan-service.php abrufbar.
Könnern, den 18.04.2024