Gemäß § 17a Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA vom 07.06.2001, zuletzt mehrfach geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017, GVBl. LSA S. 133) ist ab 01. September 2024 die ehrenamtliche Funktion als
Stadtjugendwart (m/w/d)
zu besetzen.
Die Wahl erfolgt als Vorschlagswahl durch die Jugendwarte/Kinderwarte aller Ortswehren der Stadt Könnern und die Übertragung der Funktion erfolgt durch den Träger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Könnern. Der Stadtjugendwart erhält eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Satzung der Stadt Könnern über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung).
| Der Aufgabenbereich des Stadtjugendwart umfasst: | |
| - | die Organisation von Projekten und Veranstaltungen |
| - | die Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Ortsjugendwarten u. Kinderwarten voranzutreiben |
| - | eine gute Zusammenarbeit und Unterstützung der Ortsjugend- u. Kinderfeuerwehren |
| - | die Kommunikation zwischen den Ortsjugendwarten und Kinderfeuerwehrbetreuern zu führen |
| - | die Außenvertretung der Jugendfeuerwehr Könnern auf Kreisebene |
Für die Wahrnehmung der Aufgabe werden gemäß § 3 Abs. 5 der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF vom 23.09.2005, GVBl. LSA S. 640, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2015, GVBl. LSA S. 445) folgende Qualifikationen / Bedingungen vorausgesetzt 1:
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Gruppenführer(in)“ sowie |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Jugendwart" |
| - | mindestens zwei Jahre Dienst in der Funktion Ortsjugendfeuerwehrwart/in |
| - | Teilnahme an mindestens zwei anerkannten funktionsspezifischen Fortbildungen |
| - | aktive Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Könnern |
| Erwünscht werden: | |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Rechtliche Grundlagen der Jugendarbeit“ |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Anlegen von Übungen für die Jugendfeuerwehr“ |
| - | erfolgreich abgeschlossener Lehrgang „Kinder- und Jugendarbeit“ |
| Erwartet werden: | |
| - | soziale Kompetenz, gute Führungsqualität, hohes Maß an Engagement |
| - | überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Fortbildungswille |
| - | uneingeschränkte gesundheitliche Feuerwehrtauglichkeit (gültige Bescheinigung) |
| - | Hauptwohnsitz in der Stadt Könnern |
Bewerben können sich aktive Mitglieder des Einsatzdienstes der Ortswehren der Freiwilligen Feuerwehr Könnern, die das 18. Lebensjahr aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben.
Bewerbungen (für die jeweilige Funktion getrennt) richten Sie bitte bis Montag, den 15.07.2024 12.00 Uhr an die Stadt Könnern, Ordnungsamt, Markt 1, 06420 Könnern in schriftlicher oder elektronischer Form an jenny.franke@stadt-koennern.de.. Den Bewerbungsunterlagen sind neben den vollständigen Angaben zur Person, die Nachweise der notwendigen Qualifikationen sowie eine kurze Vorstellung Ihrer Person und die Eignung für diese Stelle sowie das Einverständnis des Arbeitgebers für das jeweilige Ehrenamt beizufügen.2
Könnern, den 07.06.2024
1 Über das Vorliegen der Voraussetzungen entscheidet der Träger der Feuerwehr.
Auf die Bestimmungen der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“, insbesondere Teil I Nr.
1.5. wird verwiesen
2 Geeignete Bewerber werden den Ortsjugendwarten/kinderwarten zur Vorschlagswahl vorgestellt. Der Termin und der Ablauf der Vorschlagswahl durch die Orts- Jugendwarten/Kinderwarten werden rechtzeitig durch den Träger der Feuerwehr bekanntgegeben.