Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer: 103).
Einzelhandelskonzepte stellen für Städte und Gemeinden eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von insbesondere großflächigen Einzelhandelsvorhaben dar. Vor diesem Hintergrund wurde am 25.11.2015 ein erstes Einzelhandelskonzept vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Jedoch bedürfen Einzelhandelskonzepte einer regelmäßigen Aktualisierung. Die Fortschreibung des aus dem Jahr 2015 stammenden Einzelhandelskonzeptes umfasste insbesondere eine Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis sowie eine Neubewertung der daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Klingenthal.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes kann bei der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, Zimmer 109 während der üblichen Sprechzeiten
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Zudem sind die Unterlagen ins Internet unter www.klingenthal.de Rubrik Bürger & Rathaus - Stadtplanung - Einzelhandelskonzept eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/klingenthal/startseite zugänglich gemacht.
Klingenthal, 01.10.2025