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Klingenthaler Stadtanzeiger
Ausgabe 1/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ortsübliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Klingenthal über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Klingenthal als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. v. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussnummer: 103).

Einzelhandelskonzepte stellen für Städte und Gemeinden eine unverzichtbare Grundlage für sachgerechte Planungen zur Steuerung des Einzelhandels sowie zur Beurteilung und Abwägung von insbesondere großflächigen Einzelhandelsvorhaben dar. Vor diesem Hintergrund wurde am 25.11.2015 ein erstes Einzelhandelskonzept vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Jedoch bedürfen Einzelhandelskonzepte einer regelmäßigen Aktualisierung. Die Fortschreibung des aus dem Jahr 2015 stammenden Einzelhandelskonzeptes umfasste insbesondere eine Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis sowie eine Neubewertung der daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Klingenthal.

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes kann bei der Stadtverwaltung Klingenthal (Rathaus), Kirchstraße 14, 08248 Klingenthal, Zimmer 109 während der üblichen Sprechzeiten

Montag

geschlossen

Dienstag

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

9.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag

9.00 bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Zudem sind die Unterlagen ins Internet unter www.klingenthal.de Rubrik Bürger & Rathaus - Stadtplanung - Einzelhandelskonzept eingestellt sowie über das Zentrale Landesportal www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/klingenthal/startseite zugänglich gemacht.

Klingenthal, 01.10.2025

Judith Sandner
Oberbürgermeisterin