In den vergangenen Wochen wurden vermehrt illegale Ablagerungen von Abfällen, Kartons und Altkleidern vor Kleidercontainern festgestellt. Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf aufmerksam machen, dass das Abstellen von Gegenständen oder Säcken neben den Containern eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Verstöße werden gemäß § 28 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie § 12 der örtlichen Polizeiverordnung mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet.
Bitte nutzen Sie bei vollen oder defekten Containern alternative Standorte oder geben Sie Ihre Altkleider direkt beim Wertstoffhof ab.
Meldungen über illegale Ablagerungen nimmt das Ordnungsamt gerne telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@stadt-klingenthal.de entgegen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sauberes Stadtbild.