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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 1/2025
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
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Wichtige Informationen zur neuen Grundsteuer ab dem 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Berechnung der Grundsteuer. Was bedeutet das für Sie als Steuerzahler?

Hier die wichtigsten Informationen:

Sie haben bereits vom Finanzamt Bescheide über den Grundsteuerwert und den Messwert erhalten. Diese Werte treten ab 01.01.2025 in Kraft.

Wichtig: Die bisherigen Einheitswert-, Grundsteuermess- und Grundsteuerbescheide verlieren zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit.

Nach dem 1. Januar 2025 bekommen Sie im Laufe des Jahres 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid von der Stadt Landsberg per Post zugesendet. Der genaue Zeitpunkt wird vorab noch einmal im Echo bekannt gegeben. Bitte leisten Sie erst Zahlungen, wenn Sie diesen neuen Bescheid erhalten haben.

Bestehende Daueraufträge bei Ihrer Hausbank für die Grundsteuer sollten Sie rechtzeitig beenden. Eine bequeme Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren: Mit einem SEPA-Mandat wird der Betrag automatisch von Ihrem Konto eingezogen.

Falls Sie der Stadtkasse bereits ein Mandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.

Die Umstellung der Grundsteuer bringt für die Stadtverwaltung viel Arbeit mit sich. Wir bitten daher darum, bis zum Erhalt Ihres neuen Steuerbescheids von Rückfragen abzusehen.

Für Mieter von Garagen oder Gartenlauben auf fremden Grundstücken gilt künftig: Die Grundsteuer wird vom Grundstückseigentümer erhoben. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt zu diesem auf.

Haben Sie noch keine Grundsteuererklärung für 2025 abgegeben? Reichen Sie diese bitte umgehend beim Finanzamt nach. Ansonsten kann das Finanzamt den Wert schätzen.

Sind Sie mit dem Bescheid des Finanzamtes nicht einverstanden? Wenden Sie sich direkt an das Finanzamt. Die Stadt Landsberg setzt die Bescheide des Finanzamtes nur um.

Ihre Finanzverwaltung der Stadt Landsberg