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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 1/2025
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
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Information für alle Naturgrabstellennutzer

Bei Erwerb einer Naturgrabstelle werden Nutzungsberechtigte schriftlich darauf hingewiesen, dass Blumen oder kleine Blumengestecke auf dem Naturgrabfeld nur zum Geburtstag, zum Sterbetag oder am Totensonntag gestattet und nach zwei Wochen von der Grabstelle wieder zu entfernen sind. Pflanzgefäße, Grablichter oder Figuren u. ä. sind auf dem Naturgrabfeld nicht erlaubt.

Es wird immer wieder festgestellt, dass die Naturgrabfelder mit den oben genannten Sachen belegt sind. Die Mitarbeiter der Stadt Landsberg sind berechtigt, auf dem Grabfeld abgelegte Gegenstände zu entfernen und zu entsorgen. Ein Rechtsanspruch auf Ersatz oder Entschädigung ist ausgeschlossen.

Stadt Landsberg
Friedhofsverwaltung