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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 11/2026
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
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8. Änderungssatzung zur Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde - Gewässerumlagesatzung -

Präambel

Auf Grund des § 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA 2011, 492), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. Oktober 2025 (GVBl. LSA 2025 Nr. 15, S. 748), der §§ 2, 5, 8, 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA 2025, 834) und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA 1996, 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA 2020, 712) hat der Stadtrat der Stadt Landsberg in der Sitzung am 24.09.2026 die folgende 8. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche „Fuhne/Ziethe“, „Untere Saale“ und „Mulde“ beschlossen.

Artikel 1

Die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche „Fuhne/Ziethe“, „Untere Saale“ und „Mulde wird wie folgt geändert:

1.

In § 6 wird Absatz 9, 10, 11 und 12 neu eingefügt:

(9)

Die Anteile der Erschwernisbeiträge für das Jahr 2022 betragen laut Satzungen der Verbände wie folgt:

Unterhaltungsverband

Anteil Erschwernisbeitrag v.H.

Westliche Fuhne/Ziethe

16,00

Untere Saale

20,98

Mulde

13,65

(10)

Die Anteile der Erschwernisbeiträge für das Jahr 2023 betragen laut Satzungen der Verbände wie folgt:

Unterhaltungsverband

Anteil Erschwernisbeitrag v.H.

Westliche Fuhne/Ziethe

16,00

Untere Saale

20,88

Mulde

13,70

(11)

Die Anteile der Erschwernisbeiträge für das Jahr 2024 betragen laut Satzungen der Verbände wie folgt:

Unterhaltungsverband

Anteil Erschwernisbeitrag v.H.

Westliche Fuhne/Ziethe

16,00

Untere Saale

20,89

Mulde

13,63

(12)

Die Anteile der Erschwernisbeiträge für das Jahr 2025 betragen laut Satzungen der Verbände wie folgt:

Unterhaltungsverband

Anteil Erschwernisbeitrag v.H.

Westliche Fuhne/Ziethe

16,00

Untere Saale

20,85

Mulde

13,62

2.

In § 7 werden die Absätze 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 neu eingefügt:

(12)

Die Umlagesätze zur Umlage des Flächenbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2022 wie folgt:

Unterhaltungsverband

Flächenbeitrag €/ha

Westliche Fuhne/Ziethe

8,47

Untere Saale

12,26

Mulde

8,35

Die Umlagesätze zur Umlage des Erschwernisbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2022 wie folgt:

Unterhaltungsverband

Erschwernisbeitrag €/ha

Westliche Fuhne/Ziethe

11,86

Untere Saale

4,16

Mulde

0,00

(13)

Die Umlagesätze zur Umlage des Flächenbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2023 wie folgt:

Unterhaltungsverband

Flächenbeitrag €/ha

Westliche Fuhne/Ziethe

10,50

Untere Saale

13,78

Mulde

9,05

Die Umlagesätze zur Umlage des Erschwernisbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2023 wie folgt:

Unterhaltungsverband

Erschwernisbeitrag €/ha

Westliche Fuhne/Ziethe

13,75

Untere Saale

4,59

Mulde

0,00

(14)

Die Umlagesätze zur Umlage des Flächenbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2024 wie folgt:

Unterhaltungsverband

Flächenbeitrag €/ha

Westliche Fuhne/Ziethe

10,66

Untere Saale

14,42

Mulde

9,37

Die Umlagesätze zur Umlage des Erschwernisbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2024 wie folgt:

Unterhaltungsverband

Erschwernisbeitrag €/ha

Westliche Fuhne/Ziethe

13,79

Untere Saale

4,73

Mulde

0,00

(15) → Die Umlagesätze zur Umlage des Flächenbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2025 wie folgt:

Unterhaltungsverband

Flächenbeitrag €/ha

Westliche Fuhne/Ziethe

10,95

Untere Saale

15,15

Mulde

9,81

Die Umlagesätze zur Umlage des Erschwernisbeitrages betragen für das Kalenderjahr 2025 wie folgt:

Unterhaltungsverband

Erschwernisbeitrag €/ha

Westliche Fuhne/Ziethe

14,31

Untere Saale

4,97

Mulde

0,00

(16)

Der Umlagesatz zur Umlage der Verwaltungskosten beträgt für das Kalenderjahr 2022 je Bescheid 7,28 €.

(17)

Der Umlagesatz zur Umlage der Verwaltungskosten beträgt für das Kalenderjahr 2023 je Bescheid 7,48 €.

(18)

Der Umlagesatz zur Umlage der Verwaltungskosten beträgt für das Kalenderjahr 2024 je Bescheid 8,15 €.

(19)

Der Umlagesatz zur Umlage der Verwaltungskosten beträgt für das Kalenderjahr 2025 je Bescheid 8,12 €.

3.

Der bisherige Absatz 12 des § 7 wird zu Absatz 20 und erhält folgende Fassung:

(20)

Von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlage kann abgesehen werden, wenn diese niedriger als 10,00 € je Umlageschuldner ist.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.

Landsberg, den 24.09.2026

 

 

 

Tobias Halfpap 
Bürgermeister der Stadt Landsberg