Auf Naturgrabfelder ist das Niederlegen von Blumen oder Blumengestecken ausschließlich zu folgenden Anlässen zulässig: Geburtstag, Sterbetag und Totensonntag.
Die abgelegten Blumen und Gestecke sind spätestens nach zwei Wochen wieder zu entfernen. Das Aufstellen von Pflanzgefäßen, Grablichtern, Figuren oder ähnlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt. Es wird immer wieder festgestellt, dass die Naturgrabfelder mit den oben genannten Sachen belegt sind. Nicht zulässige Gegenstände werden durch die Mitarbeiter der Stadt Landsberg ohne weitere Ankündigung entfernt und entsorgt. Ein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung ist ausgeschlossen. Wir bitten um Beachtung und ihr Verständnis.
Wasserabstellung
Auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Landsberg wird am 30.11.2025 das Wasser abgestellt. Sollte die Witterung ein früheres Abstellen notwendig machen, wird darüber in den Schaukästen informiert.
Die Inbetriebnahme ist für den 24.03.2026 vorgesehen. Sollte es die Witterung nicht zulassen, wird der geplante Termin verschoben. Über eine Verschiebung wird zeitnah informiert.