Titel Logo
Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 14/2024
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Informationen zur Grundsteuer ab 01.01.2025

Wie bereits seit dem Jahr 2022 bekannt ist, ändert sich die Grundsteuererhebung ab dem 01.01.2025. Das bringt für die Steuerzahler einige Änderungen mit sich, über die wir Sie hiermit informieren möchten.

Für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 haben Sie bereits Grundsteuerwert- und

-messbescheid vom Finanzamt erhalten, die sich auf Ihre dazugehörige Steuererklärung beziehen. Diesen können Sie entnehmen, dass sich die Messwerte ab dem Jahr 2025 ändern werden.

Achtung: Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide werden kraft des Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.

Für die neue Grundsteuer ab dem 01.01.2025 gilt: Die neue Grundsteuer wird mit einem neuen Grundsteuerbescheid festgesetzt. Erst wenn Sie diesen neuen Steuerbescheid erhalten, nehmen Sie bitte Zahlungen vor. Wir bitten davon abzusehen, bis zum Erhalt des Steuerbescheides Zahlungen auf die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 vorzunehmen.

Denken Sie bitte an das Löschen gegebenenfalls bestehender Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut. Am einfachsten zahlen Sie die Grundsteuer per SEPA-Lastschriftmandat: Erteilen Sie der Stadtkasse eine SEPA-Einzugsermächtigung und die Zahlung wird bei Fälligkeit von Ihrem Konto eingezogen. Das Formular finden Sie auf der nächsten Seite.

Haben Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Dann müssen Sie nichts weiter tun.

Die Umstellung der Grundsteuer bedeutet für die Stadtverwaltung einen sehr hohen Arbeitsaufwand. Wir bitten bis zum Erhalt des Steuerbescheides von einzelnen Anfragen bezüglich der zukünftigen Bescheide abzusehen.

Bei Nutzern und Pächtern von Garagen oder Gartenlauben auf fremden Grund und Boden wird die Grundsteuer zukünftig vom Eigentümer des Grundstücks erhoben. Hier empfiehlt sich gegebenenfalls eine Kontaktaufnahme mit dem Grundstückseigentümer.

Wer noch keine Steuererklärung zur Grundsteuer 2025 beim Finanzamt abgegeben hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen. Das Finanzamt ist bei Nichtabgabe berechtigt, den Grundsteuerwert zu schätzen.

Sind Sie mit dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes nicht einverstanden? Wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Stadt Landsberg ist an die Bescheide des Finanzamtes gebunden und setzt diese nur um.

Ihre Finanzverwaltung der Stadt Landsberg