Gottesdienste
Sonntag, 10.11.
10:30 Uhr | Landsberg |Bereichsgottesdienst | J. Dittrich Pfr. i. R.
Freitag, 15.11.
17:00 Uhr | Schwerz | Martinsumzug | M. Zieme
Sonntag, 17.11.
09:00 Uhr | Klepzig | Abendmahlsgottesdienst mit Totengedenken |
M. Zieme
10:30 Uhr | Sietzsch | Abendmahlsgottesdienst mit Totengedenken |
M. Zieme
Sonntag, 24.11.
09:00 Uhr | Spickendorf| Abendmahlsgottesdienst mit Totengedenken | M. Zieme
10:30 Uhr | Landsberg | Abendmahlsgottesdienst mit Totengedenken | M. Zieme
14:00 Uhr | Gollma | Andacht auf dem Friedhof | J. Dittrich Pfr. I. R.
Konzerte
15.11. | 10:00 Uhr | Pflegeheim Landsberg | Hofkonzert |
J. Dittrich Pfr. i. R.
24.11. | 14:00 Uhr | neuer Friedhof Sietzsch | Bläserkonzert Michaelischor
Themenabend
07.11. | 18:30 Uhr | Gemeindehaus Landsberg | Lesung mit Markus Nierth
„Brandgefährlich – Wie das Schweigen der Mitte die Rechten stark macht“
Gesprächskreise:
Schwerz -nach Absprache- 14:00 Uhr | Landsberg 26.11. 14:00 Uhr | Sietzsch 12.11. 14:00 Uhr |
Klepzig 03.12. 14:30 Uhr
Seelsorge
Für Gespräche, Beratung, Seelsorge und Besuche stehen die Pfarrer Thon und Meyknecht zur Verfügung. | Rund um die Uhr erreichen Sie auch die Telefonseelsorge unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 - 1110111
Ansprechpartner ev. Pfarrbereich Landsberg:
Pfarrer Werner Meyknecht
0151 50704914 (WhatsApp, Threema, Signal) | 034602 958888 |
Pfarrerin Marie Zieme
0178 9137728 | 034602 958642 | marie.zieme@ekmd.de
Vertretung: Pfarrer i.R. Jürgen Dittrich
Jürgen.dittrich@lk-bs.de Tel.: 0162 2461884
Pfarrsekretärin Dorothea Kleiber |Sprechstunde: Mo., 15:00 bis 17:30 Uhr
0177 5654419 | 034602 20330 | dorothea.kleiber@ekmd.de
Gemeindesekretär Klaus-Peter Mertens | klaus-peter.mertens@gmx.de
Ansprechpartner der Gemeinden:
Klepzig: GKR-Vorsitzende Dagmar Schumann, Tel.: 034602 50750
Schwerz: GKR-Vorsitzender Willem Rink, Tel.: 0176 76784654
KGV Landsberg: GKR-Vorsitzender Tobias Halfpap,
Tel.: 034602 444745
Ansprechpartner für Sietzsch: Heike Wegner, Tel.: 034602 21943
Ansprechpartner für Gollma: Inge-Lene Wießner, Tel.: 034602 20401
Friedhöfe im Pfarrbereich
Friedhof Schwerz
Die Ev. Kirchengemeinde Schwerz ist Träger des Friedhofs in Schwerz. Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse gefasst.
1. Öffnungszeiten des Friedhofs
April bis Oktober 09:00 bis 18:00 Uhr
November bis März 10:00 bis 16:00 Uhr
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben.
2. Gebührensatzung
Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung erlassen.
1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Schwerz
Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Kirchengemeinde Schwerz hat aufgrund von § 44 Absatz 1 des Kirchengesetzes Kirchengesetz über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020 (ABl. EKM 2020 S. 228), in seiner Sitzung am 02.09.2024 die folgende 1. Änderung der Satzung beschlossen:
§ 1 Ruhefristen
Für den Friedhof in Schwerz gelten folgende Ruhefristen:
1. für Erdbestattungen 20 Jahre,
2. für Urnenbeisetzungen 15 Jahre.
§ 2 Gebühren (1) Die in dieser Gebührensatzung mit einer Gebühr belegten Leistungen sind ausschließlich dem Friedhofsträger vorbehalten.
(2) Tarife: 1. Grabberechtigungsgebühren Euro | Erwerb des Nutzungsrechts entsprechend der Zuordnung im Gesamtplan jeweils für die Ruhezeit
1.1 Erdgrabstätten
1.1.1 Erdwahlgrabstätte der Größe 2,40 m x 1,10 m je Grabstelle (1 Sarg und bis zu 2 Urnen) 390,00 €
1.2 Urnengrabstätten für die unterirdische Beisetzung von Urnen mit mehreren Grabstellen, je Grabstelle 200,00 €
1.2.1 Urnenwahlgrabstätten der Größe 0,70 m x 0,70 m oder 0,50 m² für bis zu zwei Urnen 400,00 €
1.2.2 Grabstelle in der Urnengemeinschaftsgrabstätte auf die Dauer von 15 Jahren einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Namensnennung durch den Friedhofsträger. Die Namensnennung wird durch den Friedhofsträger in Auftrag gegeben. Eine Namensnennung ist zwingend notwendig. 750,00 €
1.3 Reservierungen / Verlängerungen
1.3.1 Reservierung
Wird ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte ohne zeitgleiche Anmeldung einer Bestattung vergeben (§ 22 Absatz 5 FriedhG), wird ab dem Zeitpunkt der Nutzungsrechtsvergabe die jährliche Grabberechtigungsgebühr gemäß 1.3.2 nach den Tarifstellen 1.1.1 und 1.2.1 erhoben.
1.3.2 Verlängerung
Ist bei Bestattungen auf einer Erd- oder Urnenwahlgrabstätte, an der bereits ein Nutzungsrecht besteht, zur Einhaltung der Ruhe-frist die Verlängerung des Nutzungsrechtes erforderlich, wird für die Verlängerungszeiträume, die ganze abgeschlossene Jahre umfassen, die jährliche Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 sowie für Verlängerungszeiträume, die weniger als ganze Jahre umfassen, für jeden abgeschlossenen Monat ein Zwölftel der jährlichen Grabberechtigungsgebühr nach den Tarifstellen gemäß 1.1.1 und 1.2.1 erhoben. | Verlängerungsgebühr pro Jahr: Erdwahlgrabstätten einstellig nach 1.1.1 20,00 € | Urnenwahlgrabstätten zweistellig nach 1.2.1 26,00 €
2. Friedhofsunterhaltungsgebühr (je Jahr und je Grabstelle) 25,00 €
3. Nutzung Friedhofskapelle / Trauerhalle 60,00 € + Reinigung 20,00 €
| 4. Verwaltungsgebühren | |
| 4.1 Zulassung von Gewerbetreibenden (Steinmetze, Bestatter, Gartenbaubetriebe, Fotografen) | |
| 4.1.1 Zulassung von Gewerbetreibenden für 3 Jahre | 30,00 € |
| 4.2 Bearbeitung Antrag auf Ausgrabung / Umbettung; pro Vorgang | 100,00 € |
(3) Für die der Umsatzsteuerpflicht unterliegenden Gebührenpositionen wird zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben und separat im Gebührenbescheid ausgewiesen. Leistungen, die der Umsatzsteuer unterliegen, sind entsprechend gekennzeichnet (*zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Fassung, 19% Stand 2021).
§ 3 Gewerbliche Leistungen
Für nicht in dieser Gebührenordnung aufgeführte Leistungen gewerblicher Art (z.B. Gießen, Sauberhalten, Bepflanzung, gärtnerische Arbeit) richtet sich das Entgelt nach einer besonderen Entgeltordnung bzw. dem Angebot der Friedhofsverwaltung.
§ 4 Inkrafttreten
Die vorstehende 1. Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung, jedoch nicht vor dem 01.01.2025 in Kraft. Maßgebend für die Anwendung ist der Tag der Zusage der Leistung.
Friedhofsträger Ev. KG Schwerz
Schwerz, 02.09.2024 gez. Vorsitzender des Gemeindekirchenrates | gez. Mitglied des Gemeindekirchenrates | Siegelabdruck
Genehmigungsvermerke: 1. Kreiskirchenamt Halle
Halle (Saale), den 11.09.2024 gez. Amtsleiter | Siegelabdruck
Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Schwerz am 02.09.2024 beschlossene Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Schwerz wurde dem Kreiskirchenamt Halle als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 17.09.2024 unter dem Aktenzeichen 630/08102/01 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Schwerz wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
Halle (Saale), dem 17.09.2024 gez. Amtsleiter | Siegelabdruck
Ansprechpartner:
Friedhof Klepzig: Michael Köppe-Habedank; Tel. 0174 1855428
Friedhof Gollma: Inge-Lene Wießner; Tel. 034602 20401
Bankverbindung für alle Gemeinden:
Kreiskirchenamt Halle
IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18
BIC: NOLADE21HAL
Bitte geben Sie den Gemeindenamen und den Zahlungsgrund an. Geben Sie bei Spenden per Überweisung auch Ihre Postanschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zuschicken können.
Bankverbindungen für Friedhöfe:
Kreiskirchenamt Halle
IBAN: DE11 3506 0190 1553 8640 50
BIC: GENODED1DKD
Bitte geben Sie den Friedhof und den Zahlungsgrund an.