Sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie hiermit über die Wiederwahl von Herrn Reinhard Stahl als ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer unseres Verbandes informieren:
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 24.11.2025 wurde Herr Reinhard Stahl wieder zum ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer unseres Verbandes gewählt.
Verbandsversammlung vom: 24.11.2025
Öffentlicher Teil
Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder — 2
mit je 3 Verbandsvertretern davon anwesend: — 6
Stadt Landsberg: — 3
Gemeinde Kabelsketal — 3
Beschlussfähigkeit: — Ja
—
Beschlussgegenstand: Wahl und Bestellung eines neuen ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführers
Zum ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer ab 01.01.2026 wird Herr Reinhard Stahl gewählt.
Anzahl Wahlberechtigte: — 6
davon gültige Stimmen: — 6
davon ungültige Stimmen: — 0
Wahlergebnis gesamt: — 6 Stimmen für Herr Reinhard Stahl
—
Beschlussgegenstand: 6. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des AZV Queis/Dölbau
Die Verbandsversammlung billigt die in der Anlage beigefügte 6. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des AZV Queis/Dölbau.
Abstimmungsergebnis gesamt: Stimmen Ja: — 6
Stimmen Nein: — 0
Enthaltung: — 0
—
-Datum- 24.11.2025
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Nach Maßgabe der §§ 78 und 83 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA 2011, 492), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Oktober 2025 (GVBl. LSA S. 748), der §§ 5, 8, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA 2014, 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2025 (GVBl. LSA S. 410) i.V.m. den §§ 6, 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA 1998, 81) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA 2024, 128) sowie der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau in der aktuellen Fassung und auf der Grundlage der §§ 1, 2 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1996 (GVBl. 1996, 405) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712), hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau in ihrer Sitzung am 24.11.2025 folgende 6. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau beschlossen:
Artikel II der 5. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau vom 10.03.2025 wird wie folgt neu gefasst:
Diese 5. Änderungssatzung vom 10.03.2025 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Diese 6. Änderungssatzung tritt mit Wirkung des Tages nach der Bekanntmachung der 5. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau vom 10.03.2025 in Kraft.
Landsberg, den 24.11.2025