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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 15/2023
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
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BEKANNTMACHUNG Änderung Gartenzähler

Abwasserzweckverband

Queis/Dölbau

BEKANNTMACHUNG

über die Berücksichtigung von Gartenwasserzählern

Ab 01.01.2024 werden nur noch Gartenwasserzähler bei der Abrechnung berücksichtigt, welche von einer zertifizierten Fachfirma bzw. Installationsfirma fachgerecht eingebaut werden. Die Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen.

Der entsprechende Nachweis (Einbau- bzw. Zählerwechselprotokoll) ist beim Verband vorzulegen. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Kostenerstattung bzw. Entgeltverrechnung.

Eigenständig ab 01.01.2024 eingebaute Zwischenzähler werden bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt.

Die bereits installierten Zwischenzähler werden weiterhin bis zum Ende der jeweiligen Eichfrist berücksichtigt.

Durch diese Änderung entfällt die Abnahme durch unseren Verband, dieser ist jedoch berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Hierfür werden durch den AZV Queis/Dölbau Verwaltungskosten gemäß Verwaltungskostensatzung berechnet.

Die o. b. Regelung wird in der Gebührensatzung unseres Verbandes ab 2024 geregelt und kann in den Amtsblättern der Stadt Landsberg und Gemeinde Kabelsketal nochmals nachgelesen werden.

Wurde Ihr Gartenwasserzähler ausgewechselt, so melden Sie diesen beim AZV Queis/Dölbau mit dem Nachweis der zertifizierten Installationsfirma an.

gez. Stahl
Verbandsgeschäftsführer

Abwasserzweckverband

Queis/Dölbau

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BEKANNTMACHUNG

über die Berücksichtigung von Gartenwasserzählern

Ab 01.01.2024 werden nur noch Gartenwasserzähler bei der Abrechnung berücksichtigt, welche

von einer zertifizierten Fachfirma bzw. Installationsfirma fachgerecht eingebaut werden. Die

Wasserzähler müssen den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen.

Der entsprechende Nachweis (Einbau- bzw. Zählerwechselprotokoll) ist beim Verband

vorzulegen. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Kostenerstattung bzw. Entgeltverrechnung.

Eigenständig ab 01.01.2024 eingebaute Zwischenzähler werden bei der Abrechnung nicht

mehr berücksichtigt.

Die bereits installierten Zwischenzähler werden weiterhin bis zum Ende der jeweiligen Eichfrist

berücksichtigt.

Durch diese Änderung entfällt die Abnahme durch unseren Verband, dieser ist jedoch

berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Hierfür werden durch den AZV Queis/Dölbau

Verwaltungskosten gemäß Verwaltungskostensatzung berechnet.

Die o. b. Regelung wird in der Gebührensatzung unseres Verbandes ab 2024 geregelt und kann

in den Amtsblättern der Stadt Landsberg und Gemeinde Kabelsketal nochmals nachgelesen

werden.

Wurde Ihr Gartenwasserzähler ausgewechselt, so melden Sie diesen beim AZV Queis/Dölbau

mit dem Nachweis der zertifizierten Installationsfirma an.

Gez. Stahl

Verbandsgeschäftsführer

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