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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 15/2023
Nichtamtlicher Teil
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Evangelisches Pfarramt Hohenthurm

Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf

Evangelisches Pfarramt Hohenthurm, Von-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT Hohenthurm,

Telefon: (034602) 50111, mobil: 01602680124,

E-Mail: johannes.thon@pfarramt-hohenthurm.de; www.pfarramt-hohenthurm.de

Gemeindepädagogin Adelheid Ebel, E-Mail: a.ebel@posteo.de, Telefon: 0345 22604634 oder 0177 5438333

Sprechstunden von Pfarrer Thon

Hohenthurm: jeden Dienstag, 11 – 13 Uhr im Pfarramt (oder nach Vereinbarung)

Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm

Dienstag

10 - 13 Uhr

Donnerstag

13 - 16 Uhr

Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm

Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern ansprechbar sind:

Frau Kathrin Hauser, Oppin

Tel.: (034604) 21843

Herr Hans-Martin Uhle, Oppin

Tel.: (034604) 20569

Herr Wolfram Föhse, Brachstedt

Tel.: 017656795839

Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in), dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl.

Besonderes

Adventsliedersingen in Hohenthurm, Kirchsaal

Freitag, 15. Dezember, 16 Uhr

Liturgisches Abendgebet in Maschwitz

Freitag, 15. Dezember, 19.30 Uhr

Krippenspiel in Niemberg

Sonntag, 17. Dezember, 16 Uhr, Kirche

Krippenspiel Eismannsdorf

Donnerstag, 21. Dezember, 16 Uhr, Kirche

Weitere Krippenspiele

Zu den Christvespern

Gottesdienste

3. Advent, 17. Dezember

Oppin

10.30 Uhr

Christvespern am Heiligen Abend

15.30 Uhr:

Braschwitz, Plößnitz, Peißen, Zwebendorf, Oppin

17 Uhr:

Hohenthurm, Niemberg, Maschwitz, Brachstedt

1. Weihnachtstag, 25. Dezember

Brachstedt

09.00 Uhr

Oppin

10.30 Uhr

2. Weihnachtstag, 26. Dezember

Niemberg

09.00 Uhr

Peißen

10.30 Uhr

Altjahrsabend, 31. Dezember

Oppin

14.00 Uhr

Braschwitz

15.30 Uhr

Niemberg

17.00 Uhr

Hohenthurm

17.00 Uhr

Neujahr, 1. Januar 2024

Brachstedt

10.30 Uhr, Gemeinderaum

Epiphanias, 6. Januar 2024

Niemberg

11.00 Uhr, Familienkirche mit Brunch

Kinderkirche

Donnerstags, 16 - 17.30 Uhr. Infos über Gemeindepädagogin Adelheid Ebel.

Friedhöfe: Friedhofsgesetz und Gebührensatzungen

Kirchlicher Friedhof Oppin

Der Gemeindekirchenrat von Oppin hat in seiner Sitzung am 7.11.2023 folgendes beschlossen:

Die ev. Kirchengemeinde Oppin ist Träger des kirchlichen Friedhofs in Oppin. Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Aufhebung der alten Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung vom 27.10.2014 wird mit Wirkung zum Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben, ab diesem Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz-FriedhG) vom 20. November 2020, ABL S. 228 für den Friedhof in Oppin unmttelbar.

2. Öffnungszeiten des Friedhofs

Der Friedhof ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekanntgegeben.

3. Zeit für die Durchführung von Bestattungen

Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen während der Öffnungszeiten möglich.Sie ist mindestens 3 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

4. Gebührensatzung

Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.

5. Kreis der bestattungsberechtigten Personen

Abweichend von der Regelung des §3 Abs.2 FriedhG EKM dürfen auf dem Friedhof auch andere Personen bestattet werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

6. zusätzliche Gestaltungsvorschriften

Abweichend von § 36 Abs.3 Punkt 3 sind bei Wahlgrabstätten Abdeckungen über 40 % der Gesamtfläche der Grabstätte zulässig.

Bei Bestattungen in der Urnengemeinschaftsgrabanlage werden ergänzend zu § 33 Abs.2 zusätzlich zu Namen und Vornamen auch Geburts- / Sterbedaten auf der Stele vermerkt.

7. Glockenläuten bei nichtkirchlichen Bestattungen

Bei nichtkirchlichen Bestattungen kann nach Abstimmung mit dem Friedhofsträger das Glockengeläut als Totengeläut zugelassen werden.

8. nichtkirchliche Bestattungsfeiern in der Kirche

In der Kirche dürfen unter Einhaltung der Vorgaben des § 19 Abs.5 Friedhofsgesetz auch nichtkirchliche Bestattungsfeiern abgehalten werden.

9. Nutzungsrechte

Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninventar und sonstige Gegenstände bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Nutzungsrechtes von der Grabstätte auf eigene Kosten entfernen.

Friedhof Eismannsdorf

Der Gemeindekirchenrat von Niemberg/Eismannsdorf hat in seiner Sitzung am 7.11.2023 folgendes beschlossen:

Die Ev. Kirchengemeinde Niemberg / Eismannsdorf ist Träger des Friedhofs in Eismannsdorf. Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse gefasst.

1. Aufhebung der alten Friedhofssatzung

Die Friedhofssatzung vom 15.12.2016 wird mit Wirkung zum Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben; ab diesem Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020, ABl. EKM 2020 S. 228 für den Friedhof in Eismannsdorf unmittelbar.

2. Öffnungszeiten des Friedhofs

Der Friedhof ist von April bis Oktober täglich von 7 Uhr bis 20 Uhr und von November bis März täglich von 8 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben.

3. Zeit für die Durchführung von Bestattungen

Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen zu den Öffnungszeiten möglich. Sie ist mindestens 3 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.

4. Gebührensatzung

Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.

5. Kreis der bestattungsberechtigten Personen.

Abweichend von der Regelung des § 3 Absatz 2 FriedhG EKM dürfen auf dem Friedhof in begründeten Ausnahmefällen auch weitere Personen bestattet werden.

6. Nutzung der Kirche

In der auf dem Friedhof stehenden Kirche dürfen auch nichtkirchliche Bestattungsfeiern abgehalten werden. Der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte ist zu respektieren.

Weitere Termine oder Terminänderungen werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im Internet unter www.pfarramt-hohenthurm.de bekannt gegeben.

Evangelisches Pfarramt Hohenthurm