Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf
Evangelisches Pfarramt Hohenthurm, Von-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT Hohenthurm,
Telefon: (034602) 50111, mobil: 01602680124,
E-Mail: johannes.thon@pfarramt-hohenthurm.de; www.pfarramt-hohenthurm.de
Gemeindepädagogin Adelheid Ebel, E-Mail: a.ebel@posteo.de, Telefon: 0345 22604634 oder 0177 5438333
Sprechstunden von Pfarrer Thon
Hohenthurm: jeden Dienstag, 11 – 13 Uhr im Pfarramt (oder nach Vereinbarung)
| Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm | |
| Dienstag | 10 - 13 Uhr |
| Donnerstag | 13 - 16 Uhr |
Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm
Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern ansprechbar sind:
| Frau Kathrin Hauser, Oppin | Tel.: (034604) 21843 |
| Herr Hans-Martin Uhle, Oppin | Tel.: (034604) 20569 |
| Herr Wolfram Föhse, Brachstedt | Tel.: 017656795839 |
Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in), dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl.
Besonderes
Adventsliedersingen in Hohenthurm, Kirchsaal
Freitag, 15. Dezember, 16 Uhr
Liturgisches Abendgebet in Maschwitz
Freitag, 15. Dezember, 19.30 Uhr
Krippenspiel in Niemberg
Sonntag, 17. Dezember, 16 Uhr, Kirche
Krippenspiel Eismannsdorf
Donnerstag, 21. Dezember, 16 Uhr, Kirche
Weitere Krippenspiele
Zu den Christvespern
| Gottesdienste | |
| 3. Advent, 17. Dezember | |
| Oppin | 10.30 Uhr |
| Christvespern am Heiligen Abend | |
| 15.30 Uhr: | Braschwitz, Plößnitz, Peißen, Zwebendorf, Oppin |
| 17 Uhr: | Hohenthurm, Niemberg, Maschwitz, Brachstedt |
| 1. Weihnachtstag, 25. Dezember | |
| Brachstedt | 09.00 Uhr |
| Oppin | 10.30 Uhr |
| 2. Weihnachtstag, 26. Dezember | |
| Niemberg | 09.00 Uhr |
| Peißen | 10.30 Uhr |
| Altjahrsabend, 31. Dezember | |
| Oppin | 14.00 Uhr |
| Braschwitz | 15.30 Uhr |
| Niemberg | 17.00 Uhr |
| Hohenthurm | 17.00 Uhr |
| Neujahr, 1. Januar 2024 | |
| Brachstedt | 10.30 Uhr, Gemeinderaum |
| Epiphanias, 6. Januar 2024 | |
| Niemberg | 11.00 Uhr, Familienkirche mit Brunch |
Kinderkirche
Donnerstags, 16 - 17.30 Uhr. Infos über Gemeindepädagogin Adelheid Ebel.
Friedhöfe: Friedhofsgesetz und Gebührensatzungen
Kirchlicher Friedhof Oppin
Der Gemeindekirchenrat von Oppin hat in seiner Sitzung am 7.11.2023 folgendes beschlossen:
Die ev. Kirchengemeinde Oppin ist Träger des kirchlichen Friedhofs in Oppin. Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Aufhebung der alten Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung vom 27.10.2014 wird mit Wirkung zum Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben, ab diesem Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz-FriedhG) vom 20. November 2020, ABL S. 228 für den Friedhof in Oppin unmttelbar.
2. Öffnungszeiten des Friedhofs
Der Friedhof ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekanntgegeben.
3. Zeit für die Durchführung von Bestattungen
Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen während der Öffnungszeiten möglich.Sie ist mindestens 3 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
4. Gebührensatzung
Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.
5. Kreis der bestattungsberechtigten Personen
Abweichend von der Regelung des §3 Abs.2 FriedhG EKM dürfen auf dem Friedhof auch andere Personen bestattet werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
6. zusätzliche Gestaltungsvorschriften
Abweichend von § 36 Abs.3 Punkt 3 sind bei Wahlgrabstätten Abdeckungen über 40 % der Gesamtfläche der Grabstätte zulässig.
Bei Bestattungen in der Urnengemeinschaftsgrabanlage werden ergänzend zu § 33 Abs.2 zusätzlich zu Namen und Vornamen auch Geburts- / Sterbedaten auf der Stele vermerkt.
7. Glockenläuten bei nichtkirchlichen Bestattungen
Bei nichtkirchlichen Bestattungen kann nach Abstimmung mit dem Friedhofsträger das Glockengeläut als Totengeläut zugelassen werden.
8. nichtkirchliche Bestattungsfeiern in der Kirche
In der Kirche dürfen unter Einhaltung der Vorgaben des § 19 Abs.5 Friedhofsgesetz auch nichtkirchliche Bestattungsfeiern abgehalten werden.
9. Nutzungsrechte
Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninventar und sonstige Gegenstände bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des Nutzungsrechtes von der Grabstätte auf eigene Kosten entfernen.
Friedhof Eismannsdorf
Der Gemeindekirchenrat von Niemberg/Eismannsdorf hat in seiner Sitzung am 7.11.2023 folgendes beschlossen:
Die Ev. Kirchengemeinde Niemberg / Eismannsdorf ist Träger des Friedhofs in Eismannsdorf. Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse gefasst.
1. Aufhebung der alten Friedhofssatzung
Die Friedhofssatzung vom 15.12.2016 wird mit Wirkung zum Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses aufgehoben; ab diesem Datum gelten die Vorschriften des Kirchengesetzes über die evangelischen Friedhöfe in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Friedhofsgesetz - FriedhG) vom 20. November 2020, ABl. EKM 2020 S. 228 für den Friedhof in Eismannsdorf unmittelbar.
2. Öffnungszeiten des Friedhofs
Der Friedhof ist von April bis Oktober täglich von 7 Uhr bis 20 Uhr und von November bis März täglich von 8 Uhr bis 17 Uhr geöffnet.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gegeben.
3. Zeit für die Durchführung von Bestattungen
Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen zu den Öffnungszeiten möglich. Sie ist mindestens 3 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
4. Gebührensatzung
Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.
5. Kreis der bestattungsberechtigten Personen.
Abweichend von der Regelung des § 3 Absatz 2 FriedhG EKM dürfen auf dem Friedhof in begründeten Ausnahmefällen auch weitere Personen bestattet werden.
6. Nutzung der Kirche
In der auf dem Friedhof stehenden Kirche dürfen auch nichtkirchliche Bestattungsfeiern abgehalten werden. Der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte ist zu respektieren.
Weitere Termine oder Terminänderungen werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im Internet unter www.pfarramt-hohenthurm.de bekannt gegeben.