Der Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der Stadt Landsberg ist durch Beschluss des Stadtrates am 24. Oktober 2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 11. September 2024 in der Zeit vom 16. September 2024 bis 11. Oktober 2024 durchgeführt.
Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Landsberg finden Sie hier:
www.stadt-landsberg.de
sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:
https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4-stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren