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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 2/2024
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
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Wahlbekanntmachung

1. Wahltermin zur allgemeinen Neuwahl der kommunalen Vertretungen in der Stadt Landsberg (Stadtrat und Ortschaftsräte)

Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes bekannt: Die Landesregierung Sachsen Anhalts hat am 13.06.2023 (Bekanntmachung im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 22/2018 vom 26. Juni 2023, S. 198) für die Neuwahl zu den kommunalen Vertretungen folgenden Wahltermin bestimmt:

Sonntag, den 09.06.2024, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr.

2. Zahl der Vertreter, Höchstzahl der zu benennenden Bewerber, Zahl der Unterstützungsunterschriften und Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA), i.V.m. § 15 KWG LSA gebe ich Folgendes bekannt.

2.1 Anzahl der im Wahlgebiet der Stadt Landsberg zu wählenden Vertreter (Stadträte und Ortschaftsräte)

Gemäß § 37 Abs. 1, 6. Halbsatz des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), beträgt die Anzahl der im Wahlgebiet der Stadt Landsberg zu wählenden Stadträte und entsprechend § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Landsberg vom 04.03.2020 in der derzeit gültigen Fassung die Zahl der zu wählenden Ortschaftsräte:

Stadtrat  —  28

1.

Braschwitz  —  9

2.

Hohenthurm  —  9

3.

Landsberg  —  9

4.

Niemberg  —  9

5.

Oppin  —  9

6.

Peißen  —  9

7.

Queis  —  9

8.

Reußen  —  9

9.

Schwerz  —  9

10.

Sietzsch  —  9

11.

Spickendorf  —  9

2.2 Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber

Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 2 und 3 KWG LSA weise ich darauf hin, dass der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe im Wahlbereich bzw. in den Ortschaften nicht mehr als

für den

Stadtrat — 33

und für die Ortschaften

1.

Braschwitz  —  14

2.

Hohenthurm  —  14

3.

Landsberg  —  14

4.

Niemberg  —  14

5.

Oppin  —  14

6.

Peißen  —  14

7.

Queis  —  14

8.

Reußen  —  14

9.

Schwerz  —  14

10.

Sietzsch  —  14

11.

Spickendorf

14

Bewerber enthalten darf.

Die Reihenfolge der Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein.

2.3 Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge (Unterstützungsunterschriften)

Gemäß § 21 Abs. 9 Satz 1 KWG LSA muss der Wahlvorschlag von mindestens 100 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Nur Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, für die die Voraussatzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Satz 2 KWG LSA zutreffen, können ohne Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten erteilt werden.

Die Zahl der Unterstützungsunterschriften in den Ortschaften beträgt mindestens:

1.

Braschwitz  —  9

2.

Hohenthurm  —  13

3.

Landsberg  —  39

4.

Niemberg  —  11

5.

Oppin  —  12

6.

Peißen  —  8

7.

Queis  —  11

8.

Reußen  —  8

9.

Schwerz  —  4

10.

Sietzsch  —  5

11.

Spickendorf  —  5

Es werden nur Unterstützungsunterschriften berücksichtigt, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem 02.04.2024, 18:00 Uhr abgegeben worden sind. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind seine Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechtes eingehen, ungültig.

2.4 Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat am 27.05.2023 durch Beschluss Nr. SR50/05/2023 die Einteilung des Wahlgebiets der Stadt Landsberg in 2 Wahlbereiche für die Wahlen des Stadtrates aufgehoben. Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 KWG LSA bildet das Wahlgebiet somit einen Wahlbereich.

Für die Wahl zu den Ortschaftsräten am 09.06.2024 bildet die Ortschaft

1.

Braschwitz  —  einen Wahlbereich

2.

Hohenthurm  —  einen Wahlbereich

3.

Landsberg  —  einen Wahlbereich

4.

Niemberg  —  einen Wahlbereich

5.

Oppin  —  einen Wahlbereich

6.

Peißen  —  einen Wahlbereich

7.

Queis  —  einen Wahlbereich

8.

Reußen  —  einen Wahlbereich

9.

Schwerz  —  einen Wahlbereich

10.

Sietzsch  —  einen Wahlbereich

11.

Spickendorf  —  einen Wahlbereich.

Landsberg, den 19.01.2024

Tobias Halfpap
Stadtwahlleiter