Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) fordere ich hiermit zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Stadtratswahl und für die Ortschaftsratswahlen in Braschwitz, Hohenthurm, Landsberg, Niemberg, Oppin, Peißen, Queis, Reußen, Schwerz, Sietzsch und Spickendorf am 09.06.2024 auf.
Ich bitte die Wahlvorschläge und Erklärungen über die Verbindung von Wahlvorschlägen sowie die Bewerbungen von Einzelbewerbern möglichst frühzeitig einzureichen. Die Wahlvorschläge sind bei der Stadtwahlleitung der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg einzureichen. Soweit die Wahlvorschläge persönlich abgegeben werden sollen, sind sie im Fachbereich Innere Verwaltung, Bereich Wahlen, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg abzugeben. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetz Sachsen-Anhalt (KWG LSA), am Dienstag, dem 02.04.2024, 18:00 Uhr.
Die Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes der BRD (GG), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) sowie von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) eingereicht werden. Er soll nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA eingereicht werden und muss gemäß § 21 Abs. 6 Nr. 1 bis 4 KWG LSA enthalten:
| 1. | Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Anschrift (Hauptwohnung) eines jeden Bewerbers. Bei Gemeinderatswahlen soll zusätzlich der in der Hauptsatzung bestimmte Ortsteil angegeben werden; |
| 2. | Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird, und die Kurzbezeichnung der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. Der Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den sie im Land führt; |
| 3. | Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird, und die Kurzbezeichnung der Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. Aus dem Kennwort muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe mit regionalem Bezug zum Wahlgebiet handelt; das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder deren Kurzbezeichnung enthalten; |
| 4. | Wahlgebiet und Wahlbereich, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt worden ist. |
Nach § 21 Abs. 9 Satz 1 KWG LSA muss der Wahlvorschlag von mindestens 1 v.H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Dies entspricht für den Stadtrat 100 Unterschriften.
Für die Ortschaftsratswahlen bilden die Ortschaften jeweils einen eigenen Wahlbereich. Die Zahl der zu leistenden Unterstützungsunterschriften beträgt wie folgt:
1. Braschwitz — 9
2. Hohenthurm — 13
3. Landsberg — 39
4. Niemberg — 11
5. Oppin — 12
6. Peißen — 8
7. Queis — 11
8. Reußen — 8
9. Schwerz — 4
10. Sietzsch — 5
11. Spickendorf — 5
Nur Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen, für die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz KWG LSA zutreffen, können ohne Unterschriften Wahlberechtigter eingereicht werden. Folgende Parteien und Wählergruppen sind von der Erbringung von Unterstützungsunterschriften befreit:
Für die Stadtratswahl sind dies:
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
Alternative für Deutschland (AfD),
DIE LINKE (DIE LINKE),
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
Freie Demokratische Partei (FDP),
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
Vereinte Bürgerliste,
Bürger für Peißen,
Für die Ortschaftsratswahl sind dies:
| für die Ortschaft Braschwitz | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Bürgerliste für Braschwitz und Plößnitz |
| - | Freiwillige Feuerwehr Braschwitz |
| für die Ortschaft Hohenthurm | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| für die Ortschaft Landsberg | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Vereinte Bürgerliste |
| für die Ortschaft Niemberg | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Bürger für Niemberg |
| für die Ortschaft Oppin | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Wählerinitiative Bürger für Oppin und Maschwitz |
| - | Einzelbewerber Michaela Leiter |
| - | Einzelbewerber Jürgen Behr |
| - | Einzelbewerber Ilka Zabel-Schulz |
| für die Ortschaft Peißen | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Bürger für Peißen |
| für die Ortschaft Queis | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Vereinte Bürgerliste |
| für die Ortschaft Reußen | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Bürgerliste Reußen/Zwebendorf |
| - | Einzelbewerber Matthias Beutel |
| für die Ortschaft Schwerz | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Tischtennissportverein Schwerz/Schafstallpowerfrauen |
| - | Einzelbewerber Beate Bunge |
| - | Einzelbewerber Julia Rolle (geb. Golling) |
| - | Einzelbewerber Winfried Henze |
| für die Ortschaft Sietzsch | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Bürger für Sietzsch |
| für die Ortschaft Spickendorf | |
| - | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) |
| - | Alternative für Deutschland (AfD) |
| - | DIE LINKE (DIE LINKE) |
| - | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
| - | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
| - | Freie Demokratische Partei (FDP) |
| - | Mündige Bürger Spickendorf FFW Spickendorf |
Die Originalunterschriften müssen nach § 30 Abs. 4 Nr. 2 KWO LSA auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 KWO LSA erbracht werden. Neben der Unterschrift sind der Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Die Formblätter werden auf Anforderung von mir kostenfrei geliefert oder können bei der Stadtverwaltung im Fachbereich Innere Verwaltung, Bereich Wahlen, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg abgeholt werden. Bei der Anforderung der Formblätter sind der Name der einreichenden Partei oder das Kennwort der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese oder der Name des einreichenden Einzelbewerbers anzugeben.
Parteien und Wählergruppen haben zu bestätigen, dass die Bewerber nach § 24 Abs. 1 KWG LSA aufgestellt worden sind. Ferner sollen nach § 21 Abs. 11 KWG LSA auf dem Wahlvorschlag eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson angegeben sein. Wahlvorschläge von Parteien müssen außerdem von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, Wahlvorschläge einer Wählergruppe von deren Vertretungsberechtigten oder von der Vertrauensperson, Vorschläge von Einzelbewerbern von diesen selbst oder von der Vertrauensperson unterzeichnet sein.
Gemäß § 30 Abs. 5 KWO LSA sind dem Wahlvorschlag hinzuzufügen:
| 1. | Erklärung des Bewerbers, dass er der Aufstellung zustimmt und für keinen weiteren Wahlvorschlag für die Gemeindewahl seine Zustimmung zur Benennung als Bewerber gegeben hat (Anlage 8a KWO LSA). Außerdem haben gemäß § 30 Abs. 5 Nr. 1 KWO Bewerber, die Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind, eine Versicherung an Eides statt gegenüber der Gemeinde darüber abzugeben, dass sie weder nach den deutschen noch nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben (§ 29 Abs. 2a KWO LSA). |
| 2. | Bescheinigung der Gemeinde, dass der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist (Anlage 9a KWO LSA); |
| 2a. | eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG LSA begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolges aus dem Arbeits- und Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will (Anlage 9c); |
| 3. | bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA und dem Muster der Anlage 10; |
| 4. | bei Wahlvorschlägen, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4, 5 oder 6 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist; |
| 5. | für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft, |
| 6. | für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist; |
| 7. | die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (Absatz 4 Nrn. 2 und 3), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind. |
Die Unterlagen nach Satz 1 Nrn. 4 bis 6 entfallen für Wahlvorschläge von Wählergruppen, die Unterlagen nach Satz 1 Nrn. 3 bis 6 entfallen für Einzelwahlvorschläge.
Ich weise darauf hin, dass das Wahlrecht und die Wählbarkeit kostenfrei bescheinigt werden (§ 30 Abs. 6 Satz 1 KWO LSA). Zu Inhalt und Form der Wahlvorschläge verweise ich im Übrigen auf § 21 KWG LSA und § 30 KWO LSA.
Entsprechende Wahlvorschlagsverbindungen für die Wahl zu den Vertretungen müssen ebenfalls nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. KWG LSA und §§ 30 KWO LSA entsprechen.
Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 Satz 1 KWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Ein Wahlvorschlag kann nur dann als Wahlvorschlag einer Partei eingereicht werden, wenn die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA vorliegen oder die Beteiligung an der Kommunalwahl bis spätestens Freitag den 04.03.2024, 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt, Halberstädter Straße 2/am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg angezeigt und die Parteieigenschaft der anzeigenden Vereinigung durch den Landeswahlausschuss festgestellt wird.
Landsberg, den 19.01.2024