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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 2/2025
Nichtamtlicher Teil
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Pfarrbereich Landsberg

Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg, Gollma, Schwerz und Sietzsch

Gottesdienste

Sonntag, 12.02.

10:30 Uhr | Landsberg | Abendmahlsgottesdienst | M. Zieme

Freitag, 21.02.

19:00 Uhr | Landsberg | KlangRaumKirche | M. Mattaj

Sonntag, 23.02.

10:30 Uhr | Sietzsch | Abendmahlsgottesdienst| J. Dittrich Pfr. i. R.

Hausandachten auf Abruf | Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Pfarrer. | J. Dittrich Pfr. i. R.

Donnerstag, 27.02.

19:00 Uhr | Landsberg Gemeinderaum| Infoabend Weltgebetstag | A. Ebel

Sonntag, 02.03.

10:30 Uhr | Landsberg | Abendmahlsgottesdienst| W. Meyknecht

Hausandachten auf Abruf | Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Pfarrer. | W. Meyknecht

Freitag, 07.03.

18:00 Uhr | Landsberg | Weltgebetstag | A. Ebel

Konzerte

14.02. | 10:00 Uhr | Landsberg | Hofkonzert Altenheim | J. Dittrich Pfr. i. R.

Gesprächskreise:

Schwerz – nach Absprache - 14:00 Uhr | Landsberg 25.02 und 11.03. 14:00 Uhr | Sietzsch 11.02. und 11.03. in Landsberg je 14:00 Uhr |Klepzig 04.03. 14:30 Uhr

Seelsorge

Für Gespräche, Beratung, Seelsorge und Besuche stehen die Pfarrer Thon und Meyknecht zur Verfügung. | Rund um die Uhr erreichen Sie auch die Telefonseelsorge unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 1110111

Ansprechpartner ev. Pfarrbereich Landsberg:

Pfarrer Werner Meyknecht

0151 50704914 (WhatsApp, Threema, Signal) | 034602 958888 |

werner.meyknecht@ekmd.de

Pfarrerin Marie Zieme

0178-9137728 | 034602-958642 | marie.zieme@ekmd.de

Vertretung: Pfarrer i.R. Jürgen Dittrich

Jürgen.dittrich@lk-bs.de Tel.: 0162-2461884

Pfarrsekretärin Dorothea Kleiber |Sprechstunde: Mo., 15:00 bis 17:30 Uhr, 0177-5654419 | 034602-20330 | dorothea.kleiber@ekmd.de

Gemeindesekretär Klaus-Peter Mertens | klaus-peter.mertens@gmx.de

www.kirche-landsberg.de

Ansprechpartner der Gemeinden:

Klepzig: GKR-Vorsitzende Dagmar Schumann, Tel.: 034602 50750

Schwerz: GKR-Vorsitzender Willem Rink, Tel.: 0176 76784654

KGV Landsberg: GKR-Vorsitzender Tobias Halfpap, Tel.: 034602 444745

Ansprechpartner für Sietzsch: Heike Wegner, Tel.: 034602 21943

Ansprechpartner für Gollma: Inge-Lene Wießner, Tel.: 034602 20401

Friedhöfe im Pfarrbereich

Ansprechpartner:

Friedhof Klepzig: Michael Köppe-Habedank; Tel. 0174 1855428

Friedhof Gollma: Inge-Lene Wießner; Tel. 034602 20401

Bankverbindung für alle Gemeinden:

Kreiskirchenamt Halle

IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18

BIC: NOLADE21HAL

Bitte geben Sie den Gemeindenamen und den Zahlungsgrund an. Geben Sie bei Spenden per Überweisung auch Ihre Postanschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zuschicken können.

Bankverbindungen für Friedhöfe:

Kreiskirchenamt Halle

IBAN: DE11 3506 0190 1553 8640 50

BIC: GENODED1DKD

Bitte geben Sie den Friedhof und den Zahlungsgrund an.

Friedhof Klepzig

Nichtamtlicher Hinweis: Beim neu geschaffenen Grabtyp „Urnenwahlgrabstelle, einstellig, friedhofsgepflegt“ handelt es sich um kreisförmig rund um einen neu gepflanzten Baum herum angeordnete Urnengräber. Standardisierte liegende Grabsteine werden durch den Friedhofsträger bestellt. Die Kosten der Grabsteine sind in den Gebühren enthalten. Reservierung und Verlängerung von Gräbern ist möglich.

Der GKR beschließt die folgende Änderung Nr. 1 der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Klepzig vom 07.12.2021

§ 2 Gebühren 2 Tarife

1.2.2 Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf die Dauer von 20 Jahren einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Namensnennung durch den Friedhofsträger 840,- €

Neu 1.2.3 Urnenwahlgrabstelle, einstellig, friedhofsgepflegt auf die Dauer von 20 Jahren einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Namensnennung durch den Friedhofsträger. Die Rechte aus § 22 Absatz 1 Nummer 3 Friedhofsgesetz sind ausgeschlossen. Das Ablegen von Blumenschmuck ist nur auf dem befestigten Bereich vor der Grabplatte gestattet. 1080,- €

Neu 4.3 Gedenktafel zum Gedenken an die Verstorbenen, deren Grab beräumt wurde für die Anfertigung und Anbringung an der linken Stele der Urnengemeinschaftsgrabstätte und den Verbleib für die Dauer von 10 Jahren mit dem Namen der Verstorbenen. 80,- €

Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gez. Vorsitzender GKR / Mitglied GKR / 09.12.2024 / Siegelabdruck

Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Klepzig am 09.12.2024 beschlossene 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Klepzig wurde dem Kreiskirchenamt Halle als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 18.12.2024 unter dem Aktenzeichen 630/08063/2024 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Klepzig wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.

Gez. Amtsleiter 18.12.2024 / Siegelabdruck