Sonntag, 12.02.
10:30 Uhr | Landsberg | Abendmahlsgottesdienst | M. Zieme
Freitag, 21.02.
19:00 Uhr | Landsberg | KlangRaumKirche | M. Mattaj
Sonntag, 23.02.
10:30 Uhr | Sietzsch | Abendmahlsgottesdienst| J. Dittrich Pfr. i. R.
Hausandachten auf Abruf | Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Pfarrer. | J. Dittrich Pfr. i. R.
Donnerstag, 27.02.
19:00 Uhr | Landsberg Gemeinderaum| Infoabend Weltgebetstag | A. Ebel
Sonntag, 02.03.
10:30 Uhr | Landsberg | Abendmahlsgottesdienst| W. Meyknecht
Hausandachten auf Abruf | Melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Pfarrer. | W. Meyknecht
Freitag, 07.03.
18:00 Uhr | Landsberg | Weltgebetstag | A. Ebel
Konzerte
14.02. | 10:00 Uhr | Landsberg | Hofkonzert Altenheim | J. Dittrich Pfr. i. R.
Gesprächskreise:
Schwerz – nach Absprache - 14:00 Uhr | Landsberg 25.02 und 11.03. 14:00 Uhr | Sietzsch 11.02. und 11.03. in Landsberg je 14:00 Uhr |Klepzig 04.03. 14:30 Uhr
Seelsorge
Für Gespräche, Beratung, Seelsorge und Besuche stehen die Pfarrer Thon und Meyknecht zur Verfügung. | Rund um die Uhr erreichen Sie auch die Telefonseelsorge unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 1110111
Ansprechpartner ev. Pfarrbereich Landsberg:
Pfarrer Werner Meyknecht
0151 50704914 (WhatsApp, Threema, Signal) | 034602 958888 |
werner.meyknecht@ekmd.de
Pfarrerin Marie Zieme
0178-9137728 | 034602-958642 | marie.zieme@ekmd.de
Vertretung: Pfarrer i.R. Jürgen Dittrich
Jürgen.dittrich@lk-bs.de Tel.: 0162-2461884
Pfarrsekretärin Dorothea Kleiber |Sprechstunde: Mo., 15:00 bis 17:30 Uhr, 0177-5654419 | 034602-20330 | dorothea.kleiber@ekmd.de
Gemeindesekretär Klaus-Peter Mertens | klaus-peter.mertens@gmx.de
www.kirche-landsberg.de
Ansprechpartner der Gemeinden:
Klepzig: GKR-Vorsitzende Dagmar Schumann, Tel.: 034602 50750
Schwerz: GKR-Vorsitzender Willem Rink, Tel.: 0176 76784654
KGV Landsberg: GKR-Vorsitzender Tobias Halfpap, Tel.: 034602 444745
Ansprechpartner für Sietzsch: Heike Wegner, Tel.: 034602 21943
Ansprechpartner für Gollma: Inge-Lene Wießner, Tel.: 034602 20401
Friedhöfe im Pfarrbereich
Ansprechpartner:
Friedhof Klepzig: Michael Köppe-Habedank; Tel. 0174 1855428
Friedhof Gollma: Inge-Lene Wießner; Tel. 034602 20401
Bankverbindung für alle Gemeinden:
Kreiskirchenamt Halle
IBAN: DE55 8005 3762 0386 0601 18
BIC: NOLADE21HAL
Bitte geben Sie den Gemeindenamen und den Zahlungsgrund an. Geben Sie bei Spenden per Überweisung auch Ihre Postanschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zuschicken können.
Bankverbindungen für Friedhöfe:
Kreiskirchenamt Halle
IBAN: DE11 3506 0190 1553 8640 50
BIC: GENODED1DKD
Bitte geben Sie den Friedhof und den Zahlungsgrund an.
Friedhof Klepzig
Nichtamtlicher Hinweis: Beim neu geschaffenen Grabtyp „Urnenwahlgrabstelle, einstellig, friedhofsgepflegt“ handelt es sich um kreisförmig rund um einen neu gepflanzten Baum herum angeordnete Urnengräber. Standardisierte liegende Grabsteine werden durch den Friedhofsträger bestellt. Die Kosten der Grabsteine sind in den Gebühren enthalten. Reservierung und Verlängerung von Gräbern ist möglich.
Der GKR beschließt die folgende Änderung Nr. 1 der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Klepzig vom 07.12.2021
§ 2 Gebühren 2 Tarife
1.2.2 Grabstelle in Urnengemeinschaftsgrabstätten auf die Dauer von 20 Jahren einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Namensnennung durch den Friedhofsträger 840,- €
Neu 1.2.3 Urnenwahlgrabstelle, einstellig, friedhofsgepflegt auf die Dauer von 20 Jahren einschließlich Anlage, Gestaltung, Instandhaltung, Pflege und Namensnennung durch den Friedhofsträger. Die Rechte aus § 22 Absatz 1 Nummer 3 Friedhofsgesetz sind ausgeschlossen. Das Ablegen von Blumenschmuck ist nur auf dem befestigten Bereich vor der Grabplatte gestattet. 1080,- €
Neu 4.3 Gedenktafel zum Gedenken an die Verstorbenen, deren Grab beräumt wurde für die Anfertigung und Anbringung an der linken Stele der Urnengemeinschaftsgrabstätte und den Verbleib für die Dauer von 10 Jahren mit dem Namen der Verstorbenen. 80,- €
Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gez. Vorsitzender GKR / Mitglied GKR / 09.12.2024 / Siegelabdruck
Ausfertigung: Die vom Gemeindekirchenrat der Kirchengemeinde Klepzig am 09.12.2024 beschlossene 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Klepzig wurde dem Kreiskirchenamt Halle als zuständiger Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Aufsichtsbehörde hat am 18.12.2024 unter dem Aktenzeichen 630/08063/2024 vorstehend genannter Ordnung die kirchenaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die vorstehend benannte Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Kirchengemeinde Klepzig wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.