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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 2/2025
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
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Informationen zur Grundsteuerzahlung ab dem 1.1.2025

Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Laufe des ersten Halbjahres 2025 versendet.

Bitte leisten Sie keine Zahlungen für die Grundsteuer für das Jahr 2025 solange Sie keinen Bescheid für 2025 erhalten haben. Sollten Sie bereits Zahlungen für die Grundsteuer 2025 geleistet haben, werden Ihnen diese zurücküberwiesen.

Haben Sie zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag bei Ihrer Hausbank eingerichtet, so lassen Sie diesen löschen oder pausieren Sie diesen. Nach Erhalt des neuen Bescheides kann dieser dann angepasst werden.

Wenn Sie der Stadt Landsberg eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt zu den im neuen Grundsteuerbescheid 2025 ausgewiesenen Fälligkeiten.

Ab dem Jahr 2025 besteht für Nutzer bzw. Pächter von Gebäuden auf fremden Grund und Boden (z. B. Gartenlauben und Garagen) keine Grundsteuerpflicht mehr. Diese endet kraft Gesetzes automatisch zum 31.12.2024. Hierfür werden keine separaten Aufhebungsbescheide versandt. Bitte prüfen Sie auch hier Ihre Daueraufträge und löschen Sie diese gegebenenfalls.

Ihre Finanzverwaltung der Stadt Landsberg