Zur Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen gehört die regelmäßige Kontrolle der Standsicherheit von Grabmälern.
Aufgrund von bestehenden Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt Landsberg als Trägerin der kommunalen Friedhöfe verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmäler regelmäßig zu überprüfen. Daneben ist es auch die Aufgabe der Inhaber der Grabnutzungsrechte bzw. der Eigentümer der Grabsteine, die Standsicherheit ihrer Grabsteine zu überwachen. Die Witterungsverhältnisse im Winter sind oft ursächlich dafür, dass Grabsteine nicht mehr den erforderlichen Halt haben und somit eine Gefahr darstellen.
Die diesjährige Überprüfung der Grabmäler (Standsicherheitsprüfung) wird am 30.04.2026 durch eine extern beauftragte Firma durchgeführt. Dabei können alle Grabmale, die eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unverzüglich umgelegt werden.
Hinweis zu den Friedhofsunterhaltungsgebühren
Die Friedhofsunterhaltungsgebühren sind am 01. April 2016 fällig.
Wir weisen darauf hin, dass die bereits im Jahr 2021 ergangenen Gebührenbescheide weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Ein neuer Bescheid wird daher nicht versandt. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erfolgt der Einzug der fälligen Beträge automatisch zum Fälligkeitstermin.