Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 die jährlichen Hundesteuerbeträge ab dem Kalenderjahr 2012 beschlossen.
| Die jährliche Hundesteuer 2026 beträgt weiterhin: | |
| - | für den ersten Hund 60,00 € |
| - | für den zweiten Hund 84,00 € |
| - | für den dritten und jeden weiteren Hund 108,00 € |
Gegenüber dem Kalenderjahr 2012 ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Hundesteuerschuldner, deren Hundesteuerberechnungsgrundlagen und der Hundesteuerbetrag sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405) in der derzeit gültigen Fassung die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Hundesteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Hundesteuerbescheiden festgesetztem Jahresbetrag am 01. Juli 2026 fällig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung, kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Landsberg, 30.01.2026