Nach Maßgabe der §§ 5, 8, 45 und 99 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, 288) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 (GVBl. LSA S. 130) i.V.m. den §§ 6, 9 und 16 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) vom 26.02.1998 (GVBl. LSA 1998, 81) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 384) sowie der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau in der aktuellen Fassung und auf der Grundlage der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. 1996, 405) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712), hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau in ihrer Sitzung am 06.02.2023 folgende 4. Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau beschlossen:
1. § 2 wird wie folgt gefasst:
Höhe der Kosten
(1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostentarif, der als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. Die Gebühren sind in dem Kostentarif so festzusetzen, dass ihr Aufkommen den auf die Verwaltungstätigkeit entfallenden durchschnittlichen Aufwand des Verwaltungszweiges, soweit er nicht durch Erstattung der Auslagen gedeckt ist, nicht übersteigt. Sie sind nach dem Maß des Verwaltungsaufwandes, dem Wert des Gegenstandes der Verwaltungstätigkeit, dem Nutzen oder der Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Gebührenschuldner zu bemessen.
(2) Auslagen nach § 6 werden grundsätzlich in der Höhe erhoben, in der sie tatsächlich entstanden sind; in den Fällen des § 6 Abs. 2 Nr. 8 ist die Höhe der Auslagen anhand des Kostentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist, zu ermitteln.
2. die Anlage zur Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Queis/Dölbau wird unter lfd. Nr. 17 des Kostentarifs wie folgt gefasst:
| 17. | Zusatzzähler bzw. Abzugszähler abnehmen | 47,28 |
Diese 4. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Landsberg, den 06.02.2023