Zur Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen gehört die regelmäßige Kontrolle der Standsicherheit von Grabmälern.
Aufgrund von bestehenden Unfallverhütungsvorschriften ist die Stadt Landsberg als Trägerin der kommunalen Friedhöfe verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmäler regelmäßig zu überprüfen. Daneben ist es auch die Aufgabe der Inhaber der Grabnutzungsrechte bzw. der Eigentümer der Grabsteine, die Standsicherheit ihrer Grabsteine zu überwachen. Die Witterungsverhältnisse im Winter sind oft ursächlich dafür, dass Grabsteine nicht mehr den erforderlichen Halt haben und somit eine Gefahr darstellen.
Die diesjährige Überprüfung der Grabmäler wird am
06.04.2023
durch eine extern beauftragte Firma durchgeführt. Dabei können alle Grabmale, die eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit darstellen, unverzüglich umgelegt werden.