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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 4/2024
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
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Fäkalschlammentsorgung 2024 - Achtung, Änderung der Entsorgungsunternehmen ab 01.04.2024!

Information des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Saalkreis

für Betreiber dezentraler Abwasseranlagen zur Abfuhr von abflusslosen Sammelgruben und zur Schlammentsorgung aus dezentralen Kleinkläranlagen

Sehr geehrte Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer,

ist Ihr Grundstück nicht an der zentralen Abwasserentsorgung angeschlossen, sind Sie verpflichtet, eine dezentrale Abwasseranlage in Form einer abflusslosen Sammelgrube oder einer Kleinkläranlage zu betreiben.

Zum Betrieb gehört neben den vorgeschriebenen Wartungen auch die regelmäßige Abfuhr des gesammelten Fäkalwassers (abflusslose Sammelgruben) bzw. des Fäkalschlamms aus Kleinkläranlagen. Betreiber von Mehrkammerabsetzgruben und Mehrkammerausfaulgruben sind verpflichtet, aus diesen mindestens einmal jährlich den Fäkalschlamm abfahren zu lassen. Beim Betrieb einer vollbiologischen Kleinkläranlage ist nach Bedarf (entsprechend der Anweisungen im Wartungsprotokoll) abzufahren.

Abzufahrendes Fäkalwasser und zu entsorgender Fäkalschlamm sind dem WAZV Saalkreis anzudienen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr und Entsorgung sicher zu stellen. Während die Reinigung auf den verbandseigenen Kläranlagen erfolgt, wird die Abfuhr vom WAZV Saalkreis durch beauftragte Dritte organisiert.

Der WAZV Saalkreis hat diese Abfuhrleistungen von Fäkalwasser aus abflusslosen Sammelgruben und von Schlamm aus Kleinkläranlagen neu ausgeschrieben und ab 01.04.2024 wie folgt vergeben:

Den Abfuhrbereich „Ost“ wird nun Firma REMONDIS Mitteldeutschland GmbH, Berliner Straße 161, 06258 Schkopau übernehmen. Sie erreichen die Fa. REMONDIS von Montag – Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr über folgende Kontakte:

Tel.: 0345 7757890, Fax: 0345 77578929; E-Mail: dispo-schkopau@remondis.de.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website: www.remondis-entsorgung.de

Zum Abfuhrbereich „Ost“ gehören die Gebiete:

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Landsberg

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Petersberg

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Stadt Südliches Anhalt

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Stadt Wettin Löbejün mit folgenden Ortsteilen Kösseln, Löbejün, Merbitz, Nauendorf, Plötz, Priester, Schlettau

Für den Abfuhrbereich „West“ ist nun die Firma Rakowski Dienstleistungen GmbH, Südstraße 6, 06420 Könnern vom WAZV Saalkreis zuständig. Sie erreichen die Fa. Rakowski von Montag – Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 15.30 Uhr über folgende Kontakte: Tel.: 034691 21096; E-Mail: info@rakowski-dienstleistungen.de.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website: www.rakowski-dienstleistungen.de

Zum Abfuhrbereich „West“ gehören die Gebiete:

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Bad Lauchstädt, OT Delitz am Berge

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Lutherstadt Eisleben, OT Hedersleben, Oberrißdorf

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Salzatal

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Schkopau, OT Hohenweiden, Röpzig, Rockendorf, Rattmannsdorf

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Seegebiet Mansfelder Land, OT Dederstedt, Elbitz, Neehausen, Volkmaritz

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Teutschenthal

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Wettin Löbejün mit folgenden Ortsteilen Brachwitz, Deutleben, Dobis, Döblitz, Dößel, Friedrichschwerz, Gimritz, Görbitz, Lettewitz, Mücheln, Neutz, Wettin, Zaschwitz

Bitte vereinbaren Sie entsprechend der Gebietseinteilung rechtzeitig mit der für Ihr Gebiet beauftragten Firma einen Abfuhrtermin. Die Abfuhrtermine können nur direkt beim Abfuhrunternehmen, nicht beim WAZV Saalkreis vereinbart werden.

Die Entsorgungsnachweise werden von den beauftragten Firmen gegenüber dem WAZV Saalkreis erbracht.

Ihr WAZV Saalkreis