Aufgrund des § 10 i.V.m. den §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Landsberg in seiner öffentlichen Sitzung am 29.02.2024 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Die Hauptsatzung der Stadt Landsberg in der Fassung vom 04.03.2020 wird hinter dem § 17 Abs. 3 um einen Absatz 3a ergänzt:
„Wahlrechtliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang im Schaukasten des Verwaltungsgebäudes der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg sowie auf der Homepage der Stadt Landsberg (www.stadt-landsberg.de). Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages, an dem der Aushang sowie die Einstellung auf der Homepage erfolgt, bewirkt.“
Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Landsberg tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Landsberg, den 12.03.2024