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Landsberger Echo – Amtsblatt der Stadt Landsberg
Ausgabe 5/2024
amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Landsberg
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1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Landsberg

Aufgrund des § 10 i.V.m. den §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Landsberg in seiner öffentlichen Sitzung am 29.02.2024 folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Stadt Landsberg in der Fassung vom 04.03.2020 wird hinter dem § 17 Abs. 3 um einen Absatz 3a ergänzt:

„Wahlrechtliche Bekanntmachungen erfolgen durch Aushang im Schaukasten des Verwaltungsgebäudes der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg sowie auf der Homepage der Stadt Landsberg (www.stadt-landsberg.de). Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages, an dem der Aushang sowie die Einstellung auf der Homepage erfolgt, bewirkt.“

Artikel 2

Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Landsberg tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Landsberg, den 12.03.2024