Der Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis wird in Landsberg in der „Thomas-Müntzer-Straße“ einen neuen Mischwasserkanal und parallel dazu die bestehende Trinkwasserleitung erneuern.
Mit der Verlegung der Mischwasserkanäle wird planmäßig die zentrale öffentliche Abwasserentsorgung auf die genannten Straßenzüge erweitert. Nach Fertigstellung der Kanalbaumaßnahme können die alten, oftmals nicht dem Stand der Technik entsprechenden dezentralen Abwasserreinigungsanlagen (Klärgruben usw.), außer Betrieb genommen werden. Die Ableitung von Niederschlagswasser wird deutlich verbessert. Mit der gleichzeitigen Neuverlegung der Trinkwasserversorgungsleitung und der dazugehörigen Hausanschlüsse wird kostengünstig auch die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter verbessert und die Versorgungssicherheit erhöht.
Folgende Verlegearbeiten sind von Seiten des WAZV Saalkreis vorgesehen:
393 m Mischwasserkanal in der Dimension DN 300 und der Hausanschlüsse für jedes Grundstück
Bau von 7 Schachtbauwerken für die Mischwasserkanäle DN 1000
410 m Trinkwasserversorgungsleitung bis DN 160 einschließlich der Hausanschlüsse
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt in mehreren Teilabschnitten in offener Bauweise. Der geplante Mischwasserkanal wird in der “Thomas-Müntzer-Straße” an die vorhandene Mischwasserkanalisation angeschlossen.
Die Baumaßnahme kann bautechnisch bedingt nur unter Vollsperrung erfolgen und wird in mehreren Teilabschnitten, die überwiegend nacheinander ausgeführt werden, realisiert.
Die Einrichtung und Ausführung der Verkehrssicherung und Verkehrsführung erfolgt nach einem von der Verkehrsbehörde bestätigten Verkehrskonzept. Die sich einstellenden Verkehrszustände werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend der verkehrsbehördlichen Anordnung beschildert. Der Verkehr für die Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr können grundsätzlich gewährleistet werden. Der Anliegerverkehr ist nur eingeschränkt entsprechend der Baustellensituation möglich. Die Müllentsorgung der Grundstücke im Baufeld wird durch die Baufirma mit organisiert.
Verständlicherweise gibt es von Anliegern angrenzender Grundstücke immer wieder Fragen zur Anschlusspflicht, zu deren Beantwortung nachfolgende Erläuterungen beitragen sollen. Gemäß § 79 b Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt besteht für den jeweiligen Grundstückseigentümer die Pflicht zur schadlosen Beseitigung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers. Diese Pflicht besteht jedoch nicht, soweit der mit der Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung betraute WAZV Saalkreis den Anschluss an eine öffentliche Niederschlags-/ Mischwasseranlage und deren Benutzung vorschreibt, weil ein gesammeltes Fortleiten erforderlich ist, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu verhüten. Ob kollektive und grundstücksübergreifende Maßnahmen erforderlich werden, hat der WAZV Saalkreis unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten darzulegen. Im Bereich der neu zu errichtenden Mischwasserkanäle sind die örtlichen Gegebenheiten so gelagert, dass von einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit auszugehen ist. Hierfür wurde für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) aufgestellt. Dabei wurden u. a. besondere Verhältnisse des Untergrunds, die Lage in Verdichtungsbereichen, der Schutz des Grundwassers oder auch der Schutz öffentlicher Infrastrukturen oder baulicher Anlagen vor niederschlagswasserbedingtem Grundwasseranstieg untersucht. Bei der Erstellung des NBK wurden u. a. Daten zur Vernässung, Altbergbau/Altlasten und Wasserschutzgebieten sowie Bodenkarten herangezogen. Die für diese Unterlagen zuständigen Fachbehörden haben dem WAZV Saalkreis erforderliche Zuarbeiten zur Verfügung gestellt. Weiterhin wurde für den unmittelbaren Baubereich ein Baugrundgutachten gefertigt. Im Ergebnis sämtlicher gebietsbezogener Betrachtungen ist eine Versickerung entsprechend §55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswässer „nicht möglich". Eine schadlose Beseitigung des Niederschlagswassers auf den jeweiligen Grundstücken, insbesondere eine Versickerung ist nicht ohne Beeinträchtigungen von Nachbargrundstücken oder in der Ortslage tiefer gelegener Grundstücke zu erwarten (Vernässungspotential). Niederschlagswasser welches nicht durch eine nach dem DWA-Arbeitsblatt-138 errichtete Anlage schadlos versickert werden kann und dadurch eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit erfolgt, unterliegt der Zuständigkeit des WAZV Saalkreis und macht ein gesammeltes Fortleiten erforderlich. Damit muss der Anschluss und die Benutzung der neuen Mischwasserkanäle, auch für die Einleitung von Niederschlagswasser, für alle Grundstücke im jeweiligen Ausbaubereich angeordnet werden. Jedes Grundstück wird grundsätzlich über einen eigenen Grundstücksanschluss verfügen, an welchen der Anschluss der grundstückseigenen Niederschlags- und Schmutzwasserkanäle (Mischwasserkanäle) erfolgen muss.
Der WAZV prüft, für welche Trinkwasserhausanschlüsse eine Erneuerung angezeigt ist. Das ist insbesondere bei Hausanschlüssen notwendig, deren Material ermüdet ist oder die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Das ist insbesondere bei alten Stahlanschlüssen und Anschlüssen aus älteren Kunststoffen aus der Zeit vor 1990 der Fall. Eine Erneuerung bietet sich zum jetzigen Zeitpunkt an. Mit einem neuen Hausanschluss ist die Versorgung des eigenen Grundstücks mit Trinkwasser für Jahrzehnte zuverlässig gesichert.
Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Schmutzwasserbeitrag erhoben. In diesem Schmutzwasserbeitrag ist auch die Herstellung des ersten Mischwassergrundstücksanschluss enthalten. Für jeden weiteren Mischwassergrundstücksanschluss werden die Herstellungskosten in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Die Kosten für die Erneuerung der Trinkwasserhausanschlüsse werden in der tatsächlich entstehenden Höhe weiterberechnet. Diese Kosten sind im Zuge der Baumaßnahme des WAZV Saalkreis deutlich günstiger als im Vergleich zu einer nachträglichen Reparatur oder Erneuerung des Trinkwasserhausanschlusses.
Die Abstimmungen zu den einzelnen betroffenen Grundstücken wurden durch das beauftragte Ingenieurbüro IPP Hydro Consult GmbH aus Leipzig bereits durchgeführt. Sollten Sie weitere Fragen zur Baumaßnahme haben, wenden Sie sich bitte unter den bekannten Kontaktdaten an den WAZV Saalkreis oder an das Ingenieurbüro IPP Hydro Consult GmbH.
Zur anteiligen Finanzierung des Schmutzwasseranteils am Kanal wird von jedem Grundstückseigentümer ein Schmutzwasserbeitrag erhoben. Dieser bemisst sich nach der Größe des Grundstückes und der Höhe der Bebauung. In diesem Schmutzwasserbeitrag ist auch die Herstellung des ersten Hausanschlusses enthalten. Der Teil der Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung wird durch die Stadt Landsberg getragen. Die Kosten der Erneuerung der Niederschlagswasserableitung und der Trinkwasserversorgungsleitung trägt der WAZV Saalkreis aus Eigenmitteln. Die Eigenmittel des WAZV Saalkreis werden langfristig über die jeweiligen Gebühren für Niederschlagswasser und Trinkwasser über die Dauer der Abschreibung refinanziert.
Beiträge für die Erneuerung der Trinkwasserversorgungsleitungen werden nicht erhoben.
Die Baumaßnahme soll planmäßig Anfang Juni 2026 beginnen und voraussichtlich Ende Dezember 2026 abgeschlossen sein.
Vor Beginn der Bauarbeiten wird der WAZV Saalkreis an die betroffenen Einwohner noch ein Informationsschreiben mit weiterführenden Informationen verschicken.
Mit der Realisierung der Baumaßnahme wird es insbesondere für die Anlieger zu entsprechenden Einschränkungen und Beeinträchtigungen kommen. Wir sind jedoch bemüht, diese auf ein Minimum zu beschränken und bedanken uns im Vorfeld für Ihr Verständnis.
Mit Unterstützung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.