Der Gemeindekirchenrat von Hohenthurm hat in seiner Sitzung vom 06. März 2024 Folgendes beschlossen.
Die Ev. Kirchengemeinde ist Träger des Friedhofs in Hohenthurm.
Zur Regelung der Friedhofsverhältnisse nach Inkrafttreten des Friedhofsgesetzes der EKM werden folgende Beschlüsse gefasst.
1. Öffnungszeiten des Friedhofs
Der Friedhof ist in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang an den Friedhofseingängen bekannt gemacht.
2. Zeit für die Durchführung von Bestattungen
Die Durchführung von Bestattungen ist an Werktagen in der Zeit von 9 bis 16 Uhr möglich.
Sie ist mindestens 3 Werktage vorher mit der Friedhofsverwaltung abzustimmen.
3. Gebührensatzung
Für den Friedhof wird die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Friedhofsgebührensatzung erlassen.
4. Kreis der bestattungsberechtigten Personen
Abweichend von der Regelung des§ 3 Absatz 2 FriedhG EKM dürfen auf dem Friedhof in begründeten Ausnahmefällen auch weitere Personen bestattet werden.
5. Zusätzliche Gestaltungsvorschriften
Alle Wahlgrabstätten müssen mit einer steinernen Einfassung umgeben werden. Bei der Pflege der Umrandung des Grabes darf ausschließlich Erde oder gesiebter Sand verwendet werden.
6. Anmeldung und Durchführung von Bestattungen
Die für eine Bestattung erforderlichen Unterlagen müssen spätestens 3 Tage vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung vorliegen.
In der Martin-Luther-Kirche in Hohenthurm dürfen auch nichtkirchliche Bestattungsfeiern abgehalten werden. Der Charakter dieser kirchlichen Verkündigungsstätte ist zu respektieren. Für die Benutzung erhebt die Kirchengemeinde eine Nutzungsgebühr.
Bei nichtkirchlichen Bestattungen wird das Totengeläut zugelassen.
7. Nutzungsrechte
Grabnutzungsberechtigte müssen Grabmale, Grabstätteninventar und sonstige Gegenstände bis spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Nutzungsrechts von Grabstätten auf eigene Kosten entfernen.