Die Halterin oder der Halter eines Hundes ist verpflichtet, der Stadt Landsberg (Bürgerservice) die Aufnahme eines jedes Hundes anzuzeigen und unverzüglich nach Aufnahme der Hundehaltung folgende Angaben und Unterlagen zu übermitteln:
| - | Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes |
| - | die Kennnummer des Transponders |
| - | Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes |
| - | Name und Anschrift der Halterin oder des Halters |
| - | Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung |
Des Weiteren ist die Stadt Landsberg hinsichtlich eines jeden Hundes über den Tod oder die Abgabe des Hundes unter Angabe des Todes- oder Abgabetages, über eine Änderung der Anschrift der Halterin oder des Halters sowie über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers zu unterrichten.
Diese Meldungen erfassen auch die An- und Abmeldung zur Hundesteuer.