Veranstaltungen, die im öffentlichen Raum in der Stadt Landsberg und Ihrer Ortschaften stattfinden, müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Die Anmeldung sollte rechtzeitig erfolgen, idealerweise vier Wochen vor der Veranstaltung, um alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und die Veranstaltung reibungslos durchführen zu können.
Die spezifischen Anforderungen und Fristen können je nach Art und Umfang der Veranstaltung variieren.
Generell müssen alle Veranstaltungen, die öffentlich zugänglich sind, beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Private Feiern wie Geburtstage oder Hochzeiten müssen in der Regel nicht angemeldet werden, es sei denn, es handelt sich um eine große Feier, die Dritte beeinträchtigen könnte.
Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie z.B. auf Plätzen oder Straßen, ist eine Genehmigung erforderlich.
In der Stadt Landsberg ist das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner für die Anmeldung von Veranstaltungen.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel schriftlich, entweder per Formular- welches Sie auf unserer Homepage finden oder formlos mit allen relevanten Informationen.
Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Anforderungen und Fristen beim Ordnungsamt zu informieren. Unterlagen wie Lagepläne, Ablaufpläne und ggf. Nachweise über Versicherungen (z.B. Veranstaltungshaftpflicht) können für die Anmeldung erforderlich sein.
Die Beantragung einer Veranstaltung ist kostenpflichtig.