Die Gemeinde Heideblick informiert alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Heideblick, dass ab 2026 Mehrjahresbescheide versandt werden.
Der Bescheid für das Jahr 2026 behält auch über das Jahr hinaus so lange seine Gültigkeit, bis er durch einen Änderungsbescheid oder durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
1. Grundsteuer A und B
Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben für das Haushaltsjahr 2026 gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 unverändert.
Eigentumswechsel und sonstige Veränderungen können von der Gemeinde Heideblick erst dann berücksichtigt werden, wenn ein neuer Bescheid über den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes vorliegt.
2. Hundesteuer
Die Beträge der Hundesteuer behalten bis zum Erlass einer neuen Satzung ihre Gültigkeit.
3. Sonstige Hinweise
(1) Die Steuer wird zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
| (2) Kleinbeträge werden wie folgt fällig: | |
| a) | am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt, |
| b) | am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt |
(3) Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Grundsteuer abweichend vom Absatz 1 oder Absatz 2b am 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden.
Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis eine Änderung ihrerseits beantragt wird.
Dies muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden.
Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird.
Bitte nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.