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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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In der Sitzung der Gemeindevertretung Heideblick am 09.10.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst

Öffentlicher Teil:

Beschl.-Nr. 095/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, der Beschluss Nr.: 044/23 aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 03.07.2023 wird aufgehoben.

Beschl.-Nr. 096/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Abwägungsvorschlägen, zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, zum 2. Entwurf des Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“ wird zugestimmt.

Beschl.-Nr. 097/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,

1.

Der 3. Planentwurf des Bebauungsplans „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“ wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2023 beschlossen.

2.

Der beigefügte Entwurf der Begründung, einschließlich des Umweltberichtes, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.

Der 3. Entwurf des Bebauungsplans „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“, Stand 07/2023 mit der Begründung und dem Umweltbericht, einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

4.

Die beteiligten Behörden/sonstige Träger öffentlicher Belange/Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

5.

Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

6.

Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

7.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

Beschl.-Nr. 041/23:

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfes des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“ (Stand 19.09.23) mit der Achtruten GmbH, Siegadel 22, 15913 Schwielochsee.

2.

Der Bürgermeister wird mit der Ausfertigung des Vertrages beauftragt.

Beschl.-Nr. 042/23:

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den Abschluss des als Anlage beigefügten Entwurfes des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“ (Stand 13.09.23) mit der Statkraft Erneuerbare GmbH, Derendorfer Allee 2a, 40476 Düsseldorf.

2.

Der Bürgermeister wird mit der Ausfertigung des Vertrages beauftragt.

Beschl.-Nr. 043/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,

1.

Der bisherige städtebauliche Vertrag vom 29.05.2019 mit der der Energiequelle GmbH, Hauptstraße 44, 15806 Zossen OT Kallinchen (Beschluss Nr. 06/18-02) wird mit Unterzeichnung des vorliegenden neuen Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen beendet.

2.

Der als Anlage beigefügte Entwurf des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“ (Stand 21.09.23) mit der Energiequelle GmbH, Hauptstraße 44, 15806 Zossen OT Kallinchen wird abgeschlossen.

3.

Der Bürgermeister wird mit der Ausfertigung des Vertrages beauftragt.

Beschl.-Nr. 067/23:

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, zur Durchführung und dauerhaften Sicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, zum Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“, mit dem Unternehmen Achtruten GmbH, Siegadel 22, 15913 Schwielochsee abzuschließen.

2.

Der Bürgermeister wird mit der Ausfertigung dieses Vertrages beauftragt.

Beschl.-Nr. 083/23:

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, zur Durchführung und dauerhaften Sicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, zum Bebauungsplan „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“, mit dem Unternehmen Energiequelle GmbH, Hauptstraße 44, 15806 Zossen OT Kallinchen abzuschließen.

2.

Der Bürgermeister wird mit der Ausfertigung dieses Vertrages beauftragt.

Beschl.-Nr. 078/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt

1.

die Abwägung der Stellungnahmen, welche im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens zur 7. Änderung (Isolierte Positivplanung im Sinne von § 245e BauGB, Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB) der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick abgegeben wurden.

2.

Da die Grundzüge der Planung durch die geringfügigen Anpassungen nicht berührt werden, wird die 7. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans festgesetzt.

Beschl.-Nr. 079/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,

1.

Das vorliegende Festsetzungsexemplar mit dem Stand Oktober 2023 zur 7. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick wird beschlossen.

2.

Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 7. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heideblick mit Stand Oktober 2023 der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Beschl.-Nr. 076/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, zum 3. Entwurf des Bebauungsplans „Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel“ wird zugestimmt.

Beschl.-Nr. 077/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt

1.

Die vorliegende Planzeichnung des Bebauungsplans "Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen Stand 10/23, bestehend aus Blatt 1 von 2 und Blatt 2 von 2 wird als Satzung beschlossen.

2.

Die zugehörige Begründung mit

a.

Umweltbericht,

b.

der Karte Biotoptypen,

c.

dem Artenschutzbeitrag,

d.

dem Gutachten zur Avifauna,

e.

dem Gutachten zur Standortuntersuchung Fledermäuse,

f.

dem Schalltechnischen Gutachten,

g.

der Berechnung der Schattenwurfdauer,

h.

der Maßnahmeblätter zu den Ausgleichmaßnahmen,

i.

Analyse der Auswirkungen des B-Plan Falkenberg/Pitschen-Pickel auf das Erscheinungsbild betroffener Denkmale sowie

j.

der Gestattungserklärung der Ausgleichmaßnahme ABo 2

wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan "Windeignungsgebiet Falkenberg/Pitschen-Pickel" der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung nach § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

Beschl.-Nr. 087/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß EEG § 6 Abs. 1 Nr.1 an der Windenergieanlage (WEA) mit der

1.

Marktstammdatenregisternummer Einheit SEE905362584499

Beschl.-Nr. 088/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß EEG § 6 Abs. 1 Nr.1 an den Windenergieanlagen (WEA) mit der

1.

Marktstammdatenregisternummer Einheit SEE914410734083

2.

Marktstammdatenregisternummer Einheit SEE912143793360

Beschl.-Nr. 089/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß EEG § 6 Abs. 1 Nr.1 an der Windenergieanlagee (WEA) mit der

Marktstammdatenregisternummer Einheit SEE953030307260

Beschl.-Nr. 090/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß EEG § 6 Abs. 1 Nr.1 an der Windenergieanlage (WEA) mit der

Marktstammdatenregisternummer Einheit SEE947195319169

Beschl.-Nr. 074/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den Abwägungsvorschlägen gemäß der beigefügten Anlage zur BV 074/23 wird zugestimmt.

Beschl.-Nr. 075/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt

1.

Die vorliegende 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Heideblick wird beschlossen.

2.

Die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die 5. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Heideblick ortsüblich bekannt zu machen.

Beschl.-Nr. 072/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den Abwägungsvorschlägen gemäß der beigefügten Anlage zur BV 72/23 zugestimmt wird.

Beschl.-Nr. 073/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt

1.

Der vorliegende Plan des Bebauungsplans "Freilichtmuseum Höllberghof" wird beschlossen.

2.

Die zugehörige Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan "Freilichtmuseum Höllberghof" ortsüblich bekannt zu machen.

Beschl.-Nr. 080/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:

1.

Die Gemeinde errichtet auf gemeindlichen Gebäuden mit einem tagsüber angemessenem Stromverbrauch eigene PV Anlagen.

Diese Anlagen sollen mittelfristig im Zusammenhang mit notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den jeweiligen Gebäuden umgesetzt werden.

2.

Dachflächen von gemeindlichen Gebäuden, welche nicht über einen tagsüber angemessenen Stromverbrauch verfügen, sollen verpachtet werden.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verpachtung der Dachfläche des Dorfgemeinschaftshauses Falkenberg zur Erzeugung von Elektroenergie aus solarer Strahlung auszuschreiben.

Beschl.-Nr. 071/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,

1.

der Bürgermeister wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Amt Schlieben in vorliegender Form zu abzuschließen.

2.

Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan 2024 aufzunehmen.

Beschl.-Nr. 059/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beantragt die Ausbuchung der offenen Verbandsumlagen der Gemeinde Heideblick in Höhe der festgestellten Nichtleistungsfähigkeit von 786.882,38 €.

b

Beschl.-Nr. 091/23:

Der Sitzungskalender 2024 enthält die geplanten Sitzungstermine für alle Sitzungen der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses der Gemeinde Heideblick.Eine Änderung der Termine, insbesondere im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2024, ist jederzeit möglich.

Beschl.-Nr. 053/23:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:

1.

Zur Sicherung des Mitbenutzungsrechts bewilligt und beantragt die Gemeinde Heideblick die Eintragung einer bis zum 31.12.2044 befristeten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des SV Walddrehna 72 e.V. auf dem Flurstück 505 mit einer Flächengröße von ca. 3.280 qm, der Flur 1, Gemarkung Walddrehna, eingetragen im Grundbuch von Walddrehna Blatt 507.

Der als Anlage beigefügte Lageplan zeigt die in Anspruch genommene Fläche.

2.

Anfallende Kosten für die Eintragung der Dienstbarkeit trägt der SV Walddrehna.

3.

Die Dienstbarkeit selbst ist unentgeltlich.