| Öffentlicher Teil: | |
| Beschl.-Nr. 053/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt: | |
| 1. | Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den etwa 27 ha umfassenden Geltungsbereich westlich der Ortslage Weißack und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weißack West“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. |
| 2. | Im Geltungsbereich befinden sich ganz oder teilweise die Flurstücke: |
| Gemarkung Weißack, Flur 1, Flurstück 143, 144, 199, 198, 197, 476, 477, 480, 478, 479, 301, 303, 304, 302 |
| Der Geltungsbereich ist der als Anlage beigefügten flurstücksbezogenen Übersichtskarte zu entnehmen (die Fläche verteilt sich auf 2 Teilflächen westlich (18,55 ha) und östlich (8,6 ha) der B96, da diese nicht überplant werden darf). |
| 3. | Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. |
| 4. | Die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. |
| 5. | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden. |
| 6. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
| 7. | Zur Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen und zur Regelung von Einzelheiten wird zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich darin u.a. zur Übernahme der Planungskosten und bei ggf. nicht ausreichender Erschließung auch zur Übernahme der Erschließungskosten. |
| 8. | Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans. Die Kostenübernahme umfasst auch die Digitalisierung der Pläne im Geoportal der Gemeinde. |
Beschl.-Nr. 035/24-02: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:
| 1. | Die Aufstellung der 10. Änderung der 1.Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick. |
| Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich. |
| Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Änderung einer Fläche für Landwirtschaft in ein Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ |
| 2. | Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Heideblick ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschl.-Nr. 079/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,
| 1. | die Erstellung einer „Kommunalen Wärmeplanung“ für das gesamte Gemeindegebiet nach den Vorschriften des Wärmeplanungsgesetzes sowie der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung. |
| 2. | Der Bürgermeister wird mit der Beauftragung eines fachkundigen externen Dienstleisters nach den Vergabevorschriften beauftragt. |
| 3. | Die Beauftragung ist mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses abzustimmen und die Gemeindevertretung in der nächsten ordentlichen Sitzung umfassend über die erfolgte Vergabe zu informieren. |
Beschl.-Nr. 078/24-01: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:
| 1. | den Bürgermeister vorab mit der Ausschreibung und Vergabe des Auftrages zu beauftragen. |
| 2. | Die Auftragserteilung nach erfolgter Ausschreibung wird mit den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, des Bauausschusses sowie dem Haushaltsausschuss abgestimmt. |
Beschl.-Nr. 084/24-01:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:
Für die Abwicklung kommunaler Pflichtaufgaben ist das im beigefügten Lageplan rot markierte Flurstück 642 Flur 7 Gemarkung Langengrassau entbehrlich
Abgelehnt:
Beschl.-Nr. 033/24: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt
| 1. | Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den etwa 21 ha umfassenden Geltungsbereich östlich der Ortslage Trebbinchen und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.11 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Trebbinchen Ost“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB. |
| 2. | Im Geltungsbereich befinden sich ganz oder teilweise die Flurstücke: 52/2, 62, 63, 64, 148, 149, 153 und 155 der Flur 7 in der Gemarkung Bornsdorf. Der Geltungsbereich ist der als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Übersichtskarte zu entnehmen. |
| 3. | Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. |
| 4. | gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. |
| 5. | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden. |
| 6. | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). |
| 7. | Zur Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen und zur Regelung von Einzelheiten wird zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich darin u.a. zur Übernahme der Planungskosten und bei ggf. nicht ausreichender Erschließung auch zur Übernahme der Erschließungskosten. |
| 8. | Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans. Die Kostenübernahme umfasst auch die Digitalisierung der Pläne im Geoportal der Gemeinde. |
Dieser Beschluss fand keine Zustimmung durch die Gemeindevertretung.
Nichtöffentlicher Teil:
Beschl.-Nr. 083/24: Erwerb des Grundstücks Gemarkung Langengrassau Flur 7, Flurstück 643
Beschl.-Nr. 084/24: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Langengrassau Flur 7, Flurstück 642