Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.04.2024 die Aufstellung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.20 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weißack West“ beschlossen.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Der Planungsraum ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Heideblick derzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, eine Änderung der Fläche mit der planungsrechtlichen Festsetzung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der besonderen Zweckbestimmung „Solarpark“ erfolgt im Parallelverfahren.
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 27,2 ha ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 301, 302, 303, 304, 311, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 342, 343, 344, 348, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 369, 370, 388, 389, 390, 391, 392, 394, 395, 396, 397, 398, 399, 400, 401, 402/1, 402/2, 403, 404, 476, 477, 479, 480, 481, 482, 483 der Flur 1 in der Gemarkung Weißack.
Anlage: Übersichtskarte Plangebiet