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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 11/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung über die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Heideblick

Auszug aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan (Geltungsbereich rot umrandet)

Darstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans (Geltungsbereich rot umrandet)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat in öffentlicher Sitzung am 14.10.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gefasst (Beschluss-Nr. 035/24-02). Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig durch Veröffentlichung des Vorentwurfs im Zeitraum vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 informiert. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.04.2025 aufgefordert, bis zum 06.06.2025 eine Stellungnahme abzugeben.

Mit dem Beschluss vom 03.11.2025 der Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick (Beschluss-Nr. 035/24-02.2) wurden die Entwurfsunterlagen der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Sorge und hat eine Größe von ca. 96,4 ha. Er umschließt Flächen der Flur 1 der Gemarkung Waltersdorf.

Die Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs sind im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt (Abbildung ohne Maßstab).

Ziel und Zwecke der Planung

Die 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel zum Verfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Wüstermarke Sorge“. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Zu diesem Zweck soll die Darstellung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet von Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geändert werden.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Stand Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht und dem Artenschutzfachbeitrag und der Biotoptypenkarte, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

im Internet unter https://www.heideblick.de unter „Bürgerportal -> Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Der Zugriff ist auch über das Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg möglich: https://www.uvp-verbund.de/bb sowie unter www.bb.beteiligung.diplanung.de/.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der in Absatz 1 angegebenen Frist im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heideblick, Raum 20, Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick OT Langengrassau zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr.

Wenn gewünscht, kann nach telefonischer Vereinbarung die Einsichtnahme und Erörterung der Planung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten erfolgen.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

E-Mail-Adresse:

gemeinde@heideblick.de

Postanschrift:

Gemeindeverwaltung Heideblick, -Bauamt-,

Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick

OT Langengrassau

Fax:

035454 88188

Telefon:

035454 8810

Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wäre eine vorherige Terminvereinbarung wünschenswert (Kontakt siehe oben), ist aber nicht zwingend.

Zum Entwurf der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Stand Oktober 2025 sind in Form des Umweltberichts und der dazugehörigen Anlagen folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:

-

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten einschließlich Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen (Ökologische Baubegleitung, Bauzeitbeschränkung, dauerhafte Verblendung der Zaunanlage, Entwicklung und Pflege von Ackerbrachen); vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen sowie naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Anlage von Hecken, Extensivgrünland außerhalb und innerhalb der PVA), keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

-

Schutzgut Fläche/Boden: Inanspruchnahme bisheriger Ackerfläche als künftige Sonderbaufläche; Böden mit geringer bis mittlerer Bedeutung; Kompensationserfordernis durch Versiegelung und Verschattung; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

-

Schutzgut Wasser (Oberflächenwasser und Grundwasser): keine Fließ- oder Standgewässer im Plangebiet; keine besondere Bedeutung; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

-

Schutzgut Klima und Luft: klimatische Ausgangssituation (Kaltluftentstehungsgebiet); mikroklimatische Veränderungen möglich; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

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Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes (Plangebiet mit intensiver Ackernutzung); geringe bis mittlere Bedeutung; Neuanlage von Strauchhecken; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

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Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: sehr geringer Erholungswert; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

-

Kultur- und sonstige Sachgüter: innerhalb der geplanten Sonderbaugebiete keine Bau- oder Bodendenkmale; keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.

Des Weiteren liegen nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf der 10. Änderung der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans vor und werden mitausgelegt:

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Landkreis Dahme-Spreewald (Schreiben vom 04.06.2025),

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Gemeinsame Landesplanungsabteilung (Schreiben vom 03.06.2025),

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Regionale Planungsstelle der Planungsregion Lausitz-Spreewald (Schreiben vom 03.06.2025),

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Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Dezernat Bodendenkmalpflege (Schreiben vom 15.05.2025),

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Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (Schreiben vom 15.05.2025),

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Landesamt für Umwelt (Schreiben vom 20.05.2025),

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Landesbetrieb Forst Brandenburg, Forstamt Dahme-Spreewald (Schreiben vom 20.06.2025 und vom 25.06.2025),

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Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR (Schreiben vom 03.06.2025).

Hinweise:

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 i.V.m § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird diese Bekanntmachung zusätzlich in das Internet eingestellt (https://www.heideblick.de unter „Bürgerportal -> Bekanntmachungen“).

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.

Diese Auslegung wird hiermit nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Heideblick, 06.11.2025

gez. Frank Deutschmann
Bürgermeister