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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 11/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Öffentliche Bekanntmachung über die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 10 - Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick hat in öffentlicher Sitzung am 29.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Am Bahndamm Langengrassau“ gefasst.

In ihrer Sitzung am 03.11.2025 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschlossen, auf Grund der Vielzahl von Bebauungsplänen das System der Nummerierung zur besseren Übersichtbarkeit umzustellen. Der Bebauungsplan „Wohngebiet Am Bahndamm Langengrassau“ wird nun unter dem Titel: Bebauungsplan Nr. 10 - Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm" geführt.

Des Weiteren hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick am 03.11.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 - Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm“ in der Fassung vom 16.10.2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung sowie Fachgut-achten gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBI. I S. 189) m. W. v. 15.08.2025 ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es wird des Weiteren gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.

Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde indes nicht verzichtet. Diese erfolgte in der Zeit 31.07.2023 bis 01.09.2023 bzw. mit Schreiben vom 20.07.2023.

Geltungsbereich

Das Plangebiet grenzt südlich an der B 87, östlich am Bahndamm der Niederlausitzer Eisenbahn und westlich an die Straße „Langengrassau Tannenweg“. Es umfasst folgende Flurstücke der Flur 7 in der Gemarkung Langengrassau: 258, 259/1, 261, 263/3, 490, 491, 492, 494, 545, (teilweise), 625, 626, 627 und 628 (teilweise). Es hat eine Größe von etwa 2,8 ha.

Die Lage und Abgrenzung des Plangebiets sind im nachstehenden Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.

Ziel und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird im Wesentlichen angestrebt, das Plangebiet als dörfliches Wohngebiet einschließlich der hierfür notwendigen Erschließungsanlagen zu entwickeln.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Heideblick ist das Gebiet mittels 3. Änderungsverfahren der 1. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Dezember 2019 als gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der fehlenden Erschließung ist eine Bebauung derzeit nicht möglich. Die hier gegenständliche städtebauliche Planung soll eine geordnete vorwiegend auf Wohnbebauung ausgerichtete Entwicklung ermöglichen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 – Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm“ mit Stand Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung sowie Fachgutachten, werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 01.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026

im Internet unter https://www.heideblick.de unter „Bürgerportal -> Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Der Zugriff ist auch über das Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg möglich: https://www.uvp-verbund.de/bb sowie unter www.bb.beteiligung.diplanung.de/.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der in Absatz 1 angegebenen Frist im Bauamt der Gemeindeverwaltung Heideblick, Raum 20, Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick OT Langengrassau zu folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr.

Wenn gewünscht, kann nach telefonischer Vereinbarung die Einsichtnahme und Erörterung der Planung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten erfolgen.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

E-Mailadresse: gemeinde@heideblick.de

Postanschrift: Gemeindeverwaltung Heideblick, -Bauamt-,

Luckauer Straße 61 in 15926 Heideblick OT Langengrassau

Fax: 035454 88188

Telefon: 035454 8810

Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wäre eine vorherige Terminvereinbarung wünschenswert (Kontakt siehe oben), ist aber nicht zwingend.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 - Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm“ liegt mit folgenden Unterlagen für alle einsehbar öffentlich aus:

Planzeichnung - Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10- Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm“ vom 16.10.2025

Begründung - Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10- Langengrassau „Wohngebiet Am Bahndamm“ vom 16.10.2025

Kartierungen - Wohngebiet am Bahndamm Langengrassau - Faunistische Kartierungen und Biotopkartierung, Natur + Text vom 30.09.2023

Artenschutz - Wohngebiet am Bahndamm Langengrassau – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB), Natur + Text vom 30.09.2023

Baugrund - Baugrundgutachten Nr. 146/2024, Reinfeld + Schön Ingenieurbüro vom 13.09.2024

Während der Auslegungsfrist kann jede Person die Planungsunterlagen einsehen und Stellungnahmen vorbringen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum Ende des Auslegungszeitraumes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Heideblick abgegeben werden.

Hinweise:

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs.2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird diese Bekanntmachung zusätzlich in das Internet eingestellt (https://www.heideblick.de unter „Bürgerportal -> Bekanntmachungen“).

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Rechtsgrundlagen:

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist.

Diese Auslegung wird hiermit nach § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Heideblick, 06.11.2025

gez. Frank Deutschmann
Bürgermeister