In der Sitzung der Gemeindevertretung Heideblick am 20.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Öffentlicher Teil:
Beschl.-Nr. 068/23: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023.
Beschl.-Nr. 069/23: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Heideblick.
Diese tritt am 01.01.24 in Kraft.
Beschl.-Nr. 099/23: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, das Gemeindegebiet in folgende 3 Wahlkreise einzuteilen:
Wahlkreis 1
Waltersdorf, Langengrassau, Wüstermarke mit Sorge, Falkenberg und Pitschen-Pickel
Wahlkreis 2
Weißack, Bornsdorf mit Grünswalde und Trebbinchen, Beesdau, Goßmar und Riedebeck
Wahlkreis 3
Gehren, Wehnsdorf, Schwarzenburg und Walddrehna mit Neusorgefeld
Beschl.-Nr. 098/23: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt
| 1. | die Berufung von Frau Sarah Jakobza zur Wahlleiterin und |
| 2. | die Berufung von Herrn Stephan Weide zum stellvertretenden Wahlleiter. |
Beschl.-Nr. 054/23: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt:
| 1. | Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Auftragserteilung für die Bauarbeiten zum Neubau des Gehweges entlang der B87 in Wüstermarke beauftragt. | |
| 2. | Der Bürgermeister hat die Prüfung der Vergaben mit dem/r: | |
| • | Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur, Digitalisierung und Umwelt |
| • | Haushaltsausschussvorsitzenden |
| • | Vorsitzenden der Gemeindevertretung |
| oder deren Stellvertreter abzustimmen. | |
| 3. | Die Gemeindevertretung ist zur nächsten ordentlichen Sitzung umfassend über die erfolgte Vergabe zu informieren. | |
Nichtöffentlicher Teil:
Beschl.-Nr. 108/23: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt,
| 1. | den Auftrag für die Planung der Verbreiterung der Dorfstraße in Goßmar, mit einer vorläufigen Gesamtauftragssumme, zu erteilen. | |
| 2. | Der Auftrag soll stufenweise vergeben werden. | |
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| Stufe I, besteht aus Leistungsphase 1-4, Bauvermessung und Baugrunduntersuchung, |
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| Stufe II, besteht aus den Leistungsphasen 5-8, sowie der örtlichen Bauüberwachung. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Planung der Stufe I Fördermittel zu beantragen und bei gesicherter Finanzierung die Maßnahme umzusetzen. | |
Beschl.-Nr. 109/23: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt den Erwerb der nachfolgend aufgeführten Flächen in der Gemarkung Langengrassau Flur 3, Flurstück 51, Gemarkung Gehren Flur 2, Flurstück 44 und in der Gemarkung Walddrehna Flur 1, Flurstück 164.