Berichtigung des Bekanntmachungstextes:
Der in der Ausgabe Nummer 11 vom 20.11.2024 des Amtsblattes für die Gemeinde Heideblick am 20.11.2024 veröffentlichte Bekanntmachungstext über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.20 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weißack West“ enthielt einen redaktionellen Fehler.
Es muss richtig lauten:
Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.10.2024 die Aufstellung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Weißack West“ beschlossen.
Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern. Der Planungsraum ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Heideblick derzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, eine Änderung der Fläche mit der planungsrechtlichen Festsetzung eines „sonstigen Sondergebiets“ mit der besonderen Zweckbestimmung „Solarpark“ erfolgt im Parallelverfahren.
Das Plangebiet mit einer Größe von etwa 27 ha ist dem als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke in der Gemarkung Weißack, Flur 1, 143, 144, 199, 198, 197, 476, 477, 480, 478, 479, 301,303, 304 und 302.
Der Geltungsbereich verteilt sich auf zwei Teilflächen, einmal westlich der Bundesstraße 96 und einmal östlich, da diese selbst nicht überplant werden darf.
Anlage: Übersichtskarte Plangebiet