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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 12/2025
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Information zu den Mehrjahresbescheiden Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer sowie Hundesteuer

Die Gemeinde Heideblick informiert alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Heideblick, dass ab 2026 Mehrjahresbescheide versandt werden.

Der Bescheid für das Jahr 2026 behält auch über das Jahr hinaus so lange seine Gültigkeit, bis er durch einen Änderungsbescheid oder durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.

1. Grundsteuer A und B

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben für das Haushaltsjahr 2026 gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 unverändert.

Eigentumswechsel und sonstige Veränderungen können von der Gemeinde Heideblick erst dann berücksichtigt werden, wenn ein neuer Bescheid über den Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes vorliegt.

2. Hundesteuer

Die Beträge der Hundesteuer behalten bis zum Erlass einer neuen Satzung ihre Gültigkeit.

3. Sonstige Hinweise

Auf Antrag kann die Zahlung der Jahressteuer zum 01.07. eines jeden Jahres erfolgen.

Für das Jahr 2026 ist eine Jahreszahlung nur möglich, wenn bis zum 23.12.2025 ein Antrag vorliegt.

Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird.

Bitte nutzen Sie die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens und erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

Frank Deutschmann
Bürgermeister