| Öffentlicher Teil: | ||
| Beschl.-Nr. 001/23: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt die Haushaltssatzung in der vorliegenden Fassung für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen | |
| Beschl.-Nr. 005/23: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, dem SV Walddrehna 72 e.V. 292.000 € für die satzungsgemäße Verwendung zur Verfügung zu stellen. | |
| Beschl.-Nr. 008/23: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, | |
| 1. | Der Bürgermeister wird mit der Durchführung der Ausschreibung und der Auftragsvergabe für den Aufbau der Spielgeräte auf dem Spielplatz in der Kita „Kleine Strolche“ Langengrassau beauftragt. | |
| 2. | Der Bürgermeister hat die Prüfung der Vergabe mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur, Digitalisierung und Umwelt sowie dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses oder deren Stellvertreter abzustimmen. | |
| 3. | Die Gemeindevertretung ist zur nächsten ordentlichen Sitzung umfassend über die erfolgte Vergabe zu informieren. | |
| Beschl.-Nr. 010/23: | Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heideblick beschließt, den Bürgermeister mit der Rückgabe der Zuwendung der Mittel aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" für den Ersatzneubau des Vereinsheimes am Waldstadion Gehren zu beauftragen. | |