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Amtsblatt für die Gemeinde Heideblick - Der Heideblick
Ausgabe 2/2024
Informationen der Gemeindeverwaltung
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Anmeldung Osterfeuer 2024

Ende März steht dieses Jahr das Osterfest vor der Tür

Zu diesem besonderen Fest haben sich in den zurückliegenden Jahren in unseren Ortsteilen Vereine, Freiwillige Feuerwehren oder private Gruppen zusammengefunden, um diesen Anlass zu feiern.

Dabei wurde und wird üblicherweise ein Osterfeuer/Traditionsfeuer angezündet und kontrolliert abgebrannt.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Heideblick bittet alle Interessenten, um eine rechtzeitige, schriftliche Anmeldung.

Alle Anträge, die nach dem 21.03.2024 eingehen, werden nicht genehmigt.

Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig.

Im Antrag sind Name, Anschrift, Zeit, die Telefonnummer einer verantwortlichen Person und Verbrennungsort zu benennen.

Für den Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gibt es keine Ausnahmegenehmigungen (Sonn- und Feiertagsgesetz).

Im Ortsteil Schwarzenburg werden keine privaten Osterfeuer durch die Gemeinde genehmigt. Das öffentliche Osterfeuer wird in Abstimmung mit dem Ortsbeirat wie gewohnt stattfinden.

Die Verwaltung wünscht allen Einwohnern der Gemeinde Heideblick ein frohes Osterfest!

gez. Weide
Ordnungsamtsleiter